Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Beschreibung des Vorhabens:           Rückbau eines Stahlrohrmastes mit Technikraum und Neubau eines 21,96 m hohen Betonrundmastes mit 6,02 m hohen Aufsatzmast und zwei Plattformen sowie Bodenplatten für Systemtechnik

 

Ort:                                                      Fl.Nr. 1203/1 Gemarkung Böttigheim

 

Unterlagen vom:                                 17.08.2022

 

Eingang der Unterlagen am:              22.08.2022

 

Das Baugrundstück liegt:        X im Außenbereich

                                                O im Innenbereich nach § 34 BauGB

                                                O im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans

 

Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar:     -

Nachbarunterschriften vollständig:                                                                 ja

Erschließung gesichert:                                                                                  ja

Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen:     nein

 

Weitere Hinweise:                                                                                        

Die Errichtung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich ist privilegiert zulässig, §35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB – Anlagen, die der Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dienen.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.