Sitzung: 14.09.2022 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Sachverhalt:
Beschreibung des Vorhabens: Rückbau eines Stahlrohrmastes mit Technikraum und Neubau eines 21,96 m hohen Betonrundmastes mit 6,02 m hohen Aufsatzmast und zwei Plattformen sowie Bodenplatten für Systemtechnik
Ort: Fl.Nr. 1203/1 Gemarkung Böttigheim
Unterlagen vom: 17.08.2022
Eingang der Unterlagen am: 22.08.2022
Das Baugrundstück liegt: X im Außenbereich
O im Innenbereich nach § 34 BauGB
O im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans
Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar: -
Nachbarunterschriften vollständig: ja
Erschließung gesichert: ja
Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen: nein
Weitere Hinweise:
Die Errichtung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich ist privilegiert zulässig, §35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB – Anlagen, die der Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dienen.
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.