Mit Schreiben vom 16.09.2022 nimmt das Staatliche Bauamt in Bezug auf die Ortseingangssituation Kreisstraße WÜ 11 aus Richtung Werbach kommend (Antrag auf Errichtung eines Kreisverkehrs) wie folgt Stellung:

 

 

Eine bestehende Kreuzung wird nur dann ausgebaut, wenn die Kreuzung Mängel hinsichtlich der Sicherheit und/oder Leichtigkeit (Kapazität) des ‚Verkehrs aufweist. Beide Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Kreuzung ist hinsichtlich des Unfallgeschehens absolut unauffällig. Die Leistungsfähigkeit der Kreuzung ist unbestreitbar ausreichend. Auch die Anfahrsichten aus der Gemeindestraße in die Kreisstraße entsprechen den erforderlichen Vorgaben.

 

Die Umwandlung einer Kreuzung in einen Kreisverkehr würde zudem voraussetzen, dass die Verkehrsbelastung der einmündenden Äste ungefähr vergleichbar ist, um eine möglichst reibungslose Verkehrsabwicklung zu gewährleisten. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Verkehrsbelastung auf der durchgehenden Kreisstraße ist um ein vielfaches höher als die der Ortsstraßen. Somit wäre ein Kreisverkehr im vorliegenden Fall auch technisch gesehen keine geeignete Kreuzungsform.

 

Aufgrund der angeführten Gründe besteht von Seiten des Staatl. Bauamts im Moment keine Veranlassung, im Kreuzungsbereich bauliche Veränderungen vorzunehmen.

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.