Sitzung: 05.10.2022 Marktgemeinderat Neubrunn
Mit Schreiben vom 16.09.2022 nimmt das Staatliche Bauamt in Bezug auf die Ortseingangssituation Kreisstraße WÜ 11 aus Richtung Werbach kommend (Antrag auf Errichtung eines Kreisverkehrs) wie folgt Stellung:
Eine bestehende
Kreuzung wird nur dann ausgebaut, wenn die Kreuzung Mängel hinsichtlich der
Sicherheit und/oder Leichtigkeit (Kapazität) des ‚Verkehrs aufweist. Beide
Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Kreuzung ist
hinsichtlich des Unfallgeschehens absolut unauffällig. Die Leistungsfähigkeit
der Kreuzung ist unbestreitbar ausreichend. Auch die Anfahrsichten aus der
Gemeindestraße in die Kreisstraße entsprechen den erforderlichen Vorgaben.
Die Umwandlung einer
Kreuzung in einen Kreisverkehr würde zudem voraussetzen, dass die
Verkehrsbelastung der einmündenden Äste ungefähr vergleichbar ist, um eine
möglichst reibungslose Verkehrsabwicklung zu gewährleisten. Dies ist im
vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Verkehrsbelastung auf der durchgehenden
Kreisstraße ist um ein vielfaches höher als die der Ortsstraßen. Somit wäre ein
Kreisverkehr im vorliegenden Fall auch technisch gesehen keine geeignete
Kreuzungsform.
Aufgrund der
angeführten Gründe besteht von Seiten des Staatl. Bauamts im Moment keine
Veranlassung, im Kreuzungsbereich bauliche Veränderungen vorzunehmen.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.