Sitzung: 05.10.2022 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Sachverhalt:
Die
Straßenverkehrsbehörde des LRA WÜ teilt dem Markt Neubrunn mit Nachricht vom
27.09.2022 mit, man habe von Anwohnern ein Schreiben erhalten, in dem diese
schildern, dass seit Sanierung der Kreisstraße, im Kurvenbereich der WÜ 59,
Höhe Herdbrübel 2 bzw. 3, eine Gefahrensituation vorliege, insbesondere da dort
ein Gehweg fehle.
Laut Schreiben der
Anwohner sei die Gefahr vor allem dann gegeben, wenn auf der gegenüberliegenden
Seite ihres Wohnhauses Autos parkten und dadurch Fahrzeuge näher am Haus
vorbeifuhren.
Zuletzt sei ein
Traktor an der frisch renovierten Fassade hängengeblieben, wodurch
beträchtlicher Schaden entstand.
In Abstimmung mit
Polizei und staatlichem Bauamt werde seitens der Straßenverkehrsbehörde
grundsätzlich ein eingeschränktes Halteverbot für den Bereich Beginn Herdbrübel
2 – Ende gegenüber Hausnummer 3 als sinnvoll erachtet.
Hintergrund sei der
Kurvenverlauf, der besonders auf der Kurveninnenseite und somit genau gegenüber
des Anwesens der Beschwerdeführer, liegt.
Vor Umsetzung
bittet das LRA den Markt Neubrunn um Stellungnahme.
Beschluss:
Gegen ein
eingeschränktes Halteverbot an der WÜ 59 Beginn Herdbrübel 2 – Ende gegenüber
Hausnummer 3 werden keine Einwände erhoben.