Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Straßenverkehrsbehörde des LRA WÜ teilt dem Markt Neubrunn mit Nachricht vom 27.09.2022 mit, man habe von Anwohnern ein Schreiben erhalten, in dem diese schildern, dass seit Sanierung der Kreisstraße, im Kurvenbereich der WÜ 59, Höhe Herdbrübel 2 bzw. 3, eine Gefahrensituation vorliege, insbesondere da dort ein Gehweg fehle.

 

Laut Schreiben der Anwohner sei die Gefahr vor allem dann gegeben, wenn auf der gegenüberliegenden Seite ihres Wohnhauses Autos parkten und dadurch Fahrzeuge näher am Haus vorbeifuhren.

Zuletzt sei ein Traktor an der frisch renovierten Fassade hängengeblieben, wodurch beträchtlicher Schaden entstand.

 

In Abstimmung mit Polizei und staatlichem Bauamt werde seitens der Straßenverkehrsbehörde grundsätzlich ein eingeschränktes Halteverbot für den Bereich Beginn Herdbrübel 2 – Ende gegenüber Hausnummer 3 als sinnvoll erachtet.

 

Hintergrund sei der Kurvenverlauf, der besonders auf der Kurveninnenseite und somit genau gegenüber des Anwesens der Beschwerdeführer, liegt.

 

Vor Umsetzung bittet das LRA den Markt Neubrunn um Stellungnahme.


Beschluss:

 

Gegen ein eingeschränktes Halteverbot an der WÜ 59 Beginn Herdbrübel 2 – Ende gegenüber Hausnummer 3 werden keine Einwände erhoben.