Sitzung: 05.10.2022 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2
Sachverhalt:
In
Zusammenhang der Kanalauswechslung und Neubau RÜ IV sowie im Zuge der Planung
des Ausbaus der Kreisstraße WÜ11 ist es grundsätzlich sinnvoll, die
Durchlassverrohrung im Bereich WÜ11 abzustimmen.
Da
seitens des Staatlichen Bauamtes die ursprünglich geplante Verrohrung DN 1200
mm nicht akzeptiert wird, wird seitens des Büros BRS empfohlen, stattdessen
zwei parallele Verrohrungen DN 800 mm zu verlegen, um den gleichen
Abflussquerschnitt zu erhalten.
Dem
für den Ausbau der WÜ11 beauftragten Planungsbüro wurde daher mitgeteilt,
entsprechende Planungsänderungen zu berücksichtigen und die benötigten
Ausschreibungstexte im LV einzuarbeiten.
Die
bereits beim WWA vorgelegten Unterlagen sind somit nicht mehr aktuell. Mit dem
WWA wurde besprochen, dass die geänderten Planunterlagen nachgereicht werden.
Wichtig
sei für die geplanten Durchlassverrohrungen die Einbindung des Rohres in die
Bachsohle, denn die Rohrsohle soll durchgehend mit natürlichem Sohlsubstrat
bedeckt sein (ca. 10 – 20 cm). Das Gefälle des Rohres sollte dem Grabenlauf
entsprechen.
Skizze
zur geplanten Durchlassverrohrung:
Die
Mehraufwendungen wurden nun in Form eines Angebots dem Markt Neubrunn
mitgeteilt.
Beschluss:
Dem Angebot zur Neuplanung Durchlass WÜ 11, Planungsschmiede Braun, Würzburg, nach HOAI, vom 29.09.2022 wird zugestimmt.