Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2

Sachverhalt:

 

In Zusammenhang der Kanalauswechslung und Neubau RÜ IV sowie im Zuge der Planung des Ausbaus der Kreisstraße WÜ11 ist es grundsätzlich sinnvoll, die Durchlassverrohrung im Bereich WÜ11 abzustimmen.

 

Da seitens des Staatlichen Bauamtes die ursprünglich geplante Verrohrung DN 1200 mm nicht akzeptiert wird, wird seitens des Büros BRS empfohlen, stattdessen zwei parallele Verrohrungen DN 800 mm zu verlegen, um den gleichen Abflussquerschnitt zu erhalten.

 

Dem für den Ausbau der WÜ11 beauftragten Planungsbüro wurde daher mitgeteilt, entsprechende Planungsänderungen zu berücksichtigen und die benötigten Ausschreibungstexte im LV einzuarbeiten.

 

Die bereits beim WWA vorgelegten Unterlagen sind somit nicht mehr aktuell. Mit dem WWA wurde besprochen, dass die geänderten Planunterlagen nachgereicht werden.

 

Wichtig sei für die geplanten Durchlassverrohrungen die Einbindung des Rohres in die Bachsohle, denn die Rohrsohle soll durchgehend mit natürlichem Sohlsubstrat bedeckt sein (ca. 10 – 20 cm). Das Gefälle des Rohres sollte dem Grabenlauf entsprechen.

 

Skizze zur geplanten Durchlassverrohrung:

Die Mehraufwendungen wurden nun in Form eines Angebots dem Markt Neubrunn mitgeteilt.


Beschluss:

 

Dem Angebot zur Neuplanung Durchlass WÜ 11, Planungsschmiede Braun, Würzburg, nach HOAI, vom 29.09.2022 wird zugestimmt.