Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Markt Neubrunn hatte bereits am Projekt „Strategie zur Baulandaktivierung“ teilgenommen. In diesem wurden Leerstände, zu erwartende Leerstände, sowie mögliche Quartierverdichtungen bzw. Handlungsfelder untersucht.

 

Es wurden für den Hauptort Neubrunn sowie für den Ortsteil Böttigheim insgesamt städtebauliche Defizite festgestellt. Neben verfallender Bausubstanz wurden Quartiere festgestellt, in welchen zukünftiges Entwicklungspotenzial brach liegt.

 

Vor der Festlegung von Sanierungsgebieten bzw. der Erstellung eines ISEK wollte man diese Thematik sowie Potentiale des Marktes Neubrunn gemeinsam mit der Regierung von Unterfranken -Städtebauförderung- besprechen und erörtern.

 

Mit Schreiben vom 30.03.2022 hat sich der Markt Neubrunn deshalb an die Regierung von Unterfranken gewandt.

 

Am 13.10.2022 fand nun ein gemeinsamer Termin mit Ortsbegehung zwischen Herrn Zeller, Reg. Ufr., Bürgermeister und Verwaltungsleitung, statt.

 

Hierbei wurden allgemein die aktuellen Handlungsschwerpunkte der Städtebauförderung dargelegt. Diese sind die Stärkung der Ortsmitten, die Fortentwicklung von Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf sowie die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen angesichts von Funktionsverlusten.

Übergreifende Handlungsfelder sind insbesondere: Wohnraumversorgung, Wirtschaft und Beschäftigung, Ökologie, Denkmalpflege, Kultur und Kunst, Bildung und Soziales sowie die Gleichstellung in allen Lebensbereichen.

 

Wichtig in allen Handlungsschwerpunkten sei es, dass die geförderten Maßnahmen im Kontext einer abgestimmten kommunalen Gesamtentwicklungsstrategie stehen und so ihr Erfolg gesichert wird.

 

Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit. Mit diesen Programmen werden jeweils unterschiedliche Ziele verfolgt.

Auszugsweise sind das:

 

Bayerisches Städtebauförderungsprogramm

Mit dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm werden vor allem kleinere Gemeinden im ländlichen Raum bei der Aktivierung und Stärkung ihrer Ortskerne unterstützt. Ein besonderer Förderschwerpunkt des Programms ist es, durch Innenentwicklung und Flächenrecycling Flächen zu schonen. Die Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“ werden ebenfalls im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms umgesetzt.

 

Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren

Zentrales Ziel des Programms Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne ist es, die Stadt- und Ortsmitten zu bewahren und zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu entwickeln. Mit seinem integrierten Ansatz zielt das Programm auf die Bewältigung der Herausforderungen von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen, die durch Funktionsverluste, Gebäudeleerstände und abnehmende Nutzungsintensitäten bedroht sind.

 

Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt

Das Ziel des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten ist die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Das Programm bündelt die Aktivitäten einer sozialen Stadtentwicklung und zeichnet sich vor allem durch seinen interdisziplinären Ansatz aus.

 

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Der Leitgedanke des Städtebauförderungsprogramms Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten ist es, die Stadt- und Ortskerne bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung zu unterstützen. Mit dem Programm wird dabei das Ziel verfolgt, Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, zu lebenswerten Quartieren zu befördern.

 

 

Fördersatz:

Die staatlichen Finanzhilfen erhalten zunächst ausschließlich Gemeinden.

Diese müssen sich mit einem bestimmten Eigenanteil an der Finanzierung der förderfähigen Kosten beteiligen (in der Regel mindestens 40 % der förderfähigen Kosten).

Bei besonders struktur- und finanzschwachen Kommunen kann der Fördersatz für einzelne besonders strukturwirksame Projekte bayernweit auf bis zu 80 % erhöht werden.

Insgesamt dürfen die Finanzhilfen maximal 50 % der Gesamtkosten der städtebaulichen Gesamtmaßnahme betragen.

 

Gemeinden können die Finanzhilfen grundsätzlich zusammen mit ihrem Eigenanteil auch an private Dritte weitergeben. Grundlage hierfür sind meist Verträge.

Ergänzend gewährt die öffentliche Hand Steuervergünstigungen.

 

 

Gemeinsam mit Herrn Zeller wurden im Gesprächstermin am 13.10.2022 neben der Erläuterung allgemeiner Grundsätze der Städtebauförderung bereits einzelne ggf. mögliche Handlungsfelder im Rahmen einer zu entwickelnden Gesamtentwicklungsstrategie skizziert, u.a. Gestaltung Schlossplatz, Nachnutzung ehem. RAIBA-Gebäude, Hauptstr. 26 (Alternative zum Abriss und Parkplatzgestaltung).

 

Um mögliche Mittel der Städtebauförderung in Anspruch nehmen zu können bzw. in die Städtebauförderung überhaupt aufgenommen werden zu können, bedarf es eines Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats.

 

Nächster Schritt wäre im Nachgang, voraussichtlich im Frühjahr, die Ausschreibung der Erstellung eines ISEK. Dessen Erstellung wird über die Städtebauförderung gefördert.

 

Auf die dem Gemeinderat im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung stehenden ausführlichen Informationen zur Städtebauförderung, insbesondere zum „Ablaufschema zur städtebaulichen Entwicklung nach dem BauGB“ (abrufbar unter https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebaufoerderung/iic6_einfuehrung_sbf_2016_barrierefrei.pdf) wird Bezug genommen.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Aufnahme in die Städtebauförderung zu beantragen.