Sitzung: 19.10.2022 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Markt Neubrunn hatte bereits am Projekt
„Strategie zur Baulandaktivierung“ teilgenommen. In diesem wurden Leerstände, zu
erwartende Leerstände, sowie mögliche Quartierverdichtungen bzw.
Handlungsfelder untersucht.
Es wurden für den Hauptort Neubrunn sowie für
den Ortsteil Böttigheim insgesamt städtebauliche Defizite festgestellt. Neben
verfallender Bausubstanz wurden Quartiere festgestellt, in welchen zukünftiges
Entwicklungspotenzial brach liegt.
Vor der Festlegung von Sanierungsgebieten
bzw. der Erstellung eines ISEK wollte man diese Thematik sowie Potentiale des
Marktes Neubrunn gemeinsam mit der Regierung von Unterfranken -Städtebauförderung-
besprechen und erörtern.
Mit Schreiben vom 30.03.2022 hat sich der Markt
Neubrunn deshalb an die Regierung von Unterfranken gewandt.
Am 13.10.2022 fand nun ein gemeinsamer Termin
mit Ortsbegehung zwischen Herrn Zeller, Reg. Ufr., Bürgermeister und
Verwaltungsleitung, statt.
Hierbei wurden allgemein die aktuellen
Handlungsschwerpunkte der Städtebauförderung dargelegt. Diese sind die Stärkung
der Ortsmitten, die Fortentwicklung von Ortsteilen mit besonderem sozialem,
ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf sowie die Herstellung
nachhaltiger städtebaulicher Strukturen angesichts von Funktionsverlusten.
Übergreifende Handlungsfelder sind insbesondere:
Wohnraumversorgung, Wirtschaft und Beschäftigung, Ökologie, Denkmalpflege,
Kultur und Kunst, Bildung und Soziales sowie die Gleichstellung in allen
Lebensbereichen.
Wichtig in allen Handlungsschwerpunkten sei es, dass die geförderten Maßnahmen im Kontext einer abgestimmten kommunalen Gesamtentwicklungsstrategie stehen und so ihr Erfolg gesichert wird.
Der Freistaat Bayern, der Bund und die
Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen
Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit. Mit diesen
Programmen werden jeweils unterschiedliche Ziele verfolgt.
Auszugsweise sind das:
Bayerisches
Städtebauförderungsprogramm
Mit dem Bayerischen
Städtebauförderungsprogramm werden vor allem kleinere Gemeinden im
ländlichen Raum bei der Aktivierung und Stärkung ihrer Ortskerne unterstützt.
Ein besonderer Förderschwerpunkt des Programms ist es, durch Innenentwicklung
und Flächenrecycling Flächen zu schonen. Die Förderinitiativen „Innen statt
Außen“ und „Flächenentsiegelung“ werden ebenfalls im Rahmen des Bayerischen
Städtebauförderungsprogramms umgesetzt.
Bund-Länder-Programm
Lebendige Zentren
Zentrales Ziel des Programms Lebendige Zentren – Erhalt und
Entwicklung der Orts- und Stadtkerne ist es, die Stadt- und Ortsmitten zu
bewahren und zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen,
Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu entwickeln. Mit seinem integrierten Ansatz
zielt das Programm auf die Bewältigung der Herausforderungen von Innenstädten,
Stadtteilzentren und Ortskernen, die durch Funktionsverluste, Gebäudeleerstände
und abnehmende Nutzungsintensitäten bedroht sind.
Bund-Länder-Programm
Sozialer Zusammenhalt
Das Ziel des
Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben
im Quartier gemeinsam gestalten ist die Stabilisierung und Aufwertung
städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher
Stadt- und Ortsteile. Das Programm bündelt die Aktivitäten einer sozialen
Stadtentwicklung und zeichnet sich vor allem durch seinen interdisziplinären
Ansatz aus.
Bund-Länder-Programm
Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Der Leitgedanke des
Städtebauförderungsprogramms Wachstum und nachhaltige Erneuerung –
Lebenswerte Quartiere gestalten ist es, die Stadt- und Ortskerne bei der
Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im
Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung zu unterstützen. Mit dem
Programm wird dabei das Ziel verfolgt, Gebiete, die von erheblichen
städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, zu
lebenswerten Quartieren zu befördern.
Fördersatz:
Die staatlichen Finanzhilfen erhalten zunächst ausschließlich
Gemeinden.
Diese müssen sich mit einem bestimmten Eigenanteil an der Finanzierung
der förderfähigen Kosten beteiligen (in der Regel mindestens 40 % der
förderfähigen Kosten).
Bei besonders struktur- und finanzschwachen Kommunen kann der
Fördersatz für einzelne besonders strukturwirksame Projekte bayernweit auf bis
zu 80 % erhöht werden.
Insgesamt dürfen die Finanzhilfen maximal 50 % der Gesamtkosten der
städtebaulichen Gesamtmaßnahme betragen.
Gemeinden können die Finanzhilfen grundsätzlich zusammen mit ihrem Eigenanteil
auch an private Dritte weitergeben. Grundlage hierfür sind meist Verträge.
Ergänzend gewährt die öffentliche Hand Steuervergünstigungen.
Gemeinsam mit Herrn Zeller wurden im Gesprächstermin am 13.10.2022 neben
der Erläuterung allgemeiner Grundsätze der Städtebauförderung bereits einzelne
ggf. mögliche Handlungsfelder im Rahmen einer zu entwickelnden
Gesamtentwicklungsstrategie skizziert, u.a. Gestaltung Schlossplatz,
Nachnutzung ehem. RAIBA-Gebäude, Hauptstr. 26 (Alternative zum Abriss und
Parkplatzgestaltung).
Um mögliche Mittel der Städtebauförderung in Anspruch nehmen zu können bzw.
in die Städtebauförderung überhaupt aufgenommen werden zu können, bedarf es
eines Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats.
Nächster Schritt wäre im Nachgang, voraussichtlich im Frühjahr, die
Ausschreibung der Erstellung eines ISEK. Dessen Erstellung wird über die
Städtebauförderung gefördert.
Auf die dem Gemeinderat im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung stehenden ausführlichen Informationen zur Städtebauförderung, insbesondere zum „Ablaufschema zur städtebaulichen Entwicklung nach dem BauGB“ (abrufbar unter https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebaufoerderung/iic6_einfuehrung_sbf_2016_barrierefrei.pdf) wird Bezug genommen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Aufnahme in die Städtebauförderung zu beantragen.