Beschluss: zur Kenntnis genommen

Da der Erste Bürgermeister persönlich beteiligt ist, übernimmt der Zweite Bürgermeister, Peter Klingler, das Wort.

 

Sachverhalt:

 

Die Bauherrenschaft hat mit dem 04.10.2022 einen Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 3 Pkw-Stellplätzen auf Fl.Nr. 3148/5 Gemarkung Neubrunn eingereicht.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchenberg“ und wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO eingereicht.

 

Für das Vorhaben wird kein Genehmigungsverfahren nach Art. 58 Abs. 3. BayBO durchgeführt. Der Markt Neubrunn macht von seinem Prüfungsrecht keinen Gebrauch. Das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit trägt der Bauherr.