Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Beschreibung des Vorhabens:            Nutzungsänderung / Tektur Wohngebäude

                                                            -Nutzung als Wohngebäude

                                                            -Einbau von Fenstern

                                                            -Errichtung zweier Stellplätze

 

Ort:                                                      Fl.Nr. 15775, 15775/2, Gemarkung Neubrunn

 

Unterlagen vom:                                 04.11.2022

 

Eingang der Unterlagen am:               16.11.2022

 

Das Baugrundstück liegt:        O im Außenbereich

                                                X im Innenbereich nach § 34 BauGB

                                                O im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans

 

Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar:      /

Nachbarunterschriften vollständig:                                                                 ja

Erschließung gesichert:                                                                                  /

Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen:      /

 

 

Hinweise:

Baubeschreibung aus dem Bauantrag:

„Das bestehende Wohnhaus in der Hauptstraße 5, 97277 Neubrunn soll zukünftig ausschließlich als Wohngebäude genutzt werden. In dem Wohngebäude sind zwei Wohnungen (=Wohneinheiten) vorgesehen.

Im Zuge der zukünftigen Nutzung als Wohnraum (zwei Wohnungen) sind neue Fenster entsprechend der beiliegenden Planzeichnungen vorgesehen. Ferner sollen zwei Stellplätze errichtet werden.

Weitere Änderungen am Bestand werden nicht vorgenommen.“


Beschluss:

 

Dem Tekturantrag wird zugestimmt.