Sitzung: 16.11.2022 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
Beschreibung des Vorhabens: Nutzungsänderung / Tektur Wohngebäude
-Nutzung als Wohngebäude
-Einbau von Fenstern
-Errichtung zweier Stellplätze
Ort: Fl.Nr. 15775, 15775/2, Gemarkung Neubrunn
Unterlagen vom: 04.11.2022
Eingang der Unterlagen am: 16.11.2022
Das Baugrundstück liegt: O im Außenbereich
X im Innenbereich nach § 34 BauGB
O im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans
Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar: /
Nachbarunterschriften vollständig: ja
Erschließung gesichert: /
Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen: /
Hinweise:
Baubeschreibung aus dem Bauantrag:
„Das bestehende Wohnhaus in der Hauptstraße 5, 97277 Neubrunn soll zukünftig ausschließlich als Wohngebäude genutzt werden. In dem Wohngebäude sind zwei Wohnungen (=Wohneinheiten) vorgesehen.
Im Zuge der zukünftigen Nutzung als Wohnraum (zwei Wohnungen) sind neue Fenster entsprechend der beiliegenden Planzeichnungen vorgesehen. Ferner sollen zwei Stellplätze errichtet werden.
Weitere Änderungen am Bestand werden nicht vorgenommen.“
Beschluss:
Dem Tekturantrag wird zugestimmt.