Sitzung: 07.12.2022 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Gemeinderätin Elke Kohlhepp erscheint zur Sitzung.
Sachverhalt:
Der Markt Neubrunn hat am 19.09.2017 eine Hebesatzsatzung mit der
Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer erlassen. Gleichzeitig
sind die Hebesätze der Gemeinde aber auch in der jährlichen Haushaltssatzung
nochmals festgesetzt.
Üblich und im Hinblick auf § 25 Abs. 2 GrStG (Festsetzung max. für die
Dauer des Hauptveranlagungszeitraumes der Grundsteuermeßbeträge) sinnvoll ist
die jährliche Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern lediglich in der
Haushaltssatzung.
Bei einer jährlichen Festsetzung in der Haushaltssatzung erübrigt sich eine gesonderte Hebesatzsatzung.
Beschluss:
Der Aufhebungssatzung
zur Hebesatzsatzung des Marktes Neubrunn wird zugestimmt.