Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Gemeinderätin Elke Kohlhepp erscheint zur Sitzung.

 

Sachverhalt:

 

Der Markt Neubrunn hat am 19.09.2017 eine Hebesatzsatzung mit der Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer erlassen. Gleichzeitig sind die Hebesätze der Gemeinde aber auch in der jährlichen Haushaltssatzung nochmals festgesetzt.

 

Üblich und im Hinblick auf § 25 Abs. 2 GrStG (Festsetzung max. für die Dauer des Hauptveranlagungszeitraumes der Grundsteuermeßbeträge) sinnvoll ist die jährliche Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern lediglich in der Haushaltssatzung.

 

Bei einer jährlichen Festsetzung in der Haushaltssatzung erübrigt sich eine gesonderte Hebesatzsatzung.


Beschluss:

 

Der Aufhebungssatzung zur Hebesatzsatzung des Marktes Neubrunn wird zugestimmt.