Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Werbach hat am 08.11.2022 aufgrund von § 13 a BauGB beschlossen, für den Ortsteil Wenkheim eine B-Planänderung mit Satzung durchzuführen.

 

Mit der Änderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, einen Einkaufsmarkt für Lebensmittel auf dem Grundstück zu betreiben.

Die Änderung betrifft nur das im Plan enthaltene Grundstück. Der restliche Teil bleibt von einer Änderung unberührt.

 

Es wird nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis 30.12.2022 gebeten.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum 21.11. – 21.12.2022 statt.

 

Auf die den Räten im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Pläne wird Bezug genommen. Diese sind auch auf der Homepage der Gemeinde Werbach abrufbar.


Beschluss:

 

Der 1. Bebauungsplanänderung Gewerbegebiet „Unterer Zellenrain“ im

Ortsteil Wenkheim wird wegen Nichtbeachtung des Konkurrenzgebotes

und der bestehenden Nähe zum Markt in Neubrunn nicht zugestimmt.