Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Seit Juli 2022 ist für neue Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 für neu zugelassene Fahrzeuge die Ausrüstung mit Abbiegeassistenzsystemen verpflichtend vorgeschrieben. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verfolgt das Ziel, durch freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen die allgemeine Verkehrssicherheit, insbesondere für Radfahrer und Fußgänger, zu erhöhen. Hierzu wurde ein Förderprogramm aufgelegt, welches System- und externe Einbaukosten in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 80 %, maximal 1.500,- € / Einzelmaßnahme fördert. Feuerwehrfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sind förderfähig.

 

Bei den beiden gemeindlichen Feuerwehren wären 4 Fahrzeuge förderfähig. Ein Förderantrag wurde gestellt und eine Förderung von 6.000,- € in Aussicht gestellt.

 

Die Verwaltung hat mittlerweile 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, 4 Angebote sind eingegangen. Ausgeschrieben wurde ein kamerabasiertes System mit Monitor und Sensoren. Zusätzlich wurde für das TSF-W der FF Böttigheim eine Rückfahrkamera ausgeschrieben. Die Angebotsspanne liegt zwischen 8.000,- € und 29.750,- €.


Beschluss:

 

Eine Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.