Mit E-Mail vom 07.12.2022 informiert das WWA Aschaffenburg über die Fördermöglichkeiten nach RZWas in Bezug auf den Anschluss an die Kläranlage Wertheim-Urphar bzw. Helmstadt-Holzkirchhausen auszugsweise wie folgt (das Schreiben mit Anhang steht den Räten vollumfänglich über session zur Verfügung):

 

Anschlussmaßnahmen an eine aufnahmefähige Kläranlage werden im Rahmen der RZWas2021 grundsätzlich gefördert und fallen unter den Fördertatbestand 2.2.2 RZWas 2021. Voraussetzung ist jedoch, dass die aufnehmende Kläranlage über ausreichende Kapazitäten verfügt.

 

Für die dargestellten Anschlussmaßnahmen von Böttigheim nach Neubrunn und von Neubrunn in Richtung Kläranlage des Marktes Helmstadt ist somit eine Förderung der vollen Kanallängen denkbar.

Anders stellt sich die Situation bei einem Anschluss an die Kläranlage Wertheim-Urphar dar. Hier können nur die Kanallängen in die Förderung einbezogen werden, die sich auf bayerischen Grund befinden.

Beide aufnehmenden Kläranlagen besitzen allerdings keine ausreichenden Reserven die Gemeinde Neubrunn aufzunehmen, folglich wären im Idealfall vorerst die aufnehmende Kläranlage zu erweitern, mindestens müssen die Baumaßnahmen parallel zu einem Anschluss erfolgen.

 

Zudem stellten Sie die Frage, ob eine Bezuschussung zu den anfallenden Kosten zur notwendig werdenden Erweiterung der Kläranlage Wertheim-Urphar möglich sei. Wir haben hierzu noch einmal Kontakt mit dem bayerischen Staatsministerium für Umwelt aufgenommen und die Fragestellung geklärt. Das Ergebnis können wir Ihnen Nachfolgend zusammenfassen:

 

Die Erweiterungsmaßnahme der Kläranlage Wertheim-Urphar für die Gemeinde Neubrunn fällt grundsätzlich unter den Fördertatbestand 2.2.3 RZWas2021 und stellt ein eigenes Fördervorhaben dar. Hierzu ist das Überschreiten der ersten Härtefallschwelle nach 4.3.1 Teil B RZWas2021 notwendig.

 

In diesem Fall ist es jedoch wichtig, dass eine Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Neubrunn und der Stadt Wertheim als Betreiber geschlossen wird (siehe hierzu Handbuch Teil B zu Nr.2.2.3).

 

Das Vorgehen müsste in enger Zusammenarbeit mit den Betreibern der baden-württembergischen Kläranlage abgestimmt werden. Die zuwendungsfähigen Ausführungskosten der Gemeinde Neubrunn entsprechen dann den anteiligen Kosten an der Ertüchtigung der Kläranlage Wertheim-Urphar.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für alle hier genannten Fördermaßnahmen wie

- Verbundkanal Neubrunn

- Verbundkanal Böttigheim

- Sanierung/Erweiterung einer Kläranlage

jeweils eine Variantenstudie einschließlich Kostenvergleichsberechnung nach LAWA notwendig wird. Dies stellt eine Fördervoraussetzung dar und umfasst neben den Investitionskosten, Betriebskosten auch die Reinvestitionskosten sowie eine finanzmathematische Aufbereitung. Hierbei ist zu beachten, dass bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mögliche zu erwartenden Fördergelder außer Acht gelassen werden müssen und nicht in die Bewertung miteinfließen dürfen.