Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 8

Sachverhalt:

 

Beschreibung des Vorhabens:            Errichtung eines außenliegenden Treppenaufganges mit Verlängerung des vorhandenen Satteldachzwerchgiebels

 

Ort:                                                      Fl.Nr. 112 Neubrunn

 

Unterlagen vom:                                 21.12.2022

 

Eingang der Unterlagen am:               22.12.2022

 

Das Baugrundstück liegt:        O im Außenbereich

                                                X im Innenbereich nach § 34 BauGB

                                                O im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans

 

Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar:      -

Nachbarunterschriften vollständig:                                                                 nein

Erschließung gesichert:                                                                                  ja

Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen:      nein

 

 

Weitere Hinweise:    

                                                                                   

Baubeschreibung lt. Architektin:

 

Die Bauherrin beabsichtigt den bestehenden Zwerchgiebel zu verlängern um 1,35 m und hier einen zusätzlichen Windfang zu errichten.

 

Das Wohngebäude in seinen Außenabmessungen bleibt unverändert. Die Abstandsflächen wurden deshalb nur für die Ostseite neu berechnet.

 

Die Entwässerung ist unverändert. Deshalb wird gebeten, auf einen Entwässerungsplan zu verzichten.

 

Das Bauvorhaben ist bereits in Teilen umgesetzt. Der Marktgemeinderat ist der Ansicht, dass dies der falsche Weg ist, erst zu bauen und im Nachhinein die Maßnahme genehmigen zu lassen.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.