Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Gemeinderat Sebastian Reinhart verlässt den Sitzungssaal.

 

Sachverhalt:

 

Gemäß der Handlungsempfehlung des Bayer. Staatsministerium des Innern werden die im Zeitraum 2022 eingegangenen Spenden dem Gemeinderat zur Annahme der Spenden vorgetragen. Dieses Vorgehen ist dem Straftatbestand der Vorteilsnahme (§331 Abs. 1 des Strafgesetzbuches –StGB) geschuldet und dient der Transparenz.

 

Im Jahr 2022 erhielt der Markt Neubrunn Spenden in Höhe von 200,- €. Die einzelnen Spenden wurden durch den Vorsitzenden vorgetragen. Die Spendenliste lag dem Marktgemeinderat mit den Sitzungsunterlagen vor.

 

Der Spendenannahme stehen nach Einschätzung der Verwaltung keine Bedenken entgegen. Es sind keine Anhaltspunkte für einen Verdacht der Beeinflussung durch die Spendenannahme zu erkennen.


Beschluss:

 

Die Spenden werden, wie vorgetragen, angenommen. Die Verwaltung wird gebeten, die Spenden dem Spendenzweck entsprechend zuzuführen.