Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Gemeinderätin Elisabeth Rieck erscheint zur Sitzung.

 

 

Sachverhalt:

 

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vom 20.12.2022 wurde in der heutigen Sitzung unter TOP 10 bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen wurden nicht erhoben.

 

Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung für 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt und gleichzeitig die Entlastung beschlossen:

 

Jahresrechnung 2021

 

1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

Einnahmen

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.411.183,08

1.661.691,12

6.072.874,20

1.2 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

0,00

1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr

-

0,00

0,00

0,00

1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

12.704,05

616,57

13.320,62

1.5 Bereinigte Soll-Einnahmen

=

4.398.479,03

1.661.074,55

6.059.553,58

Ausgaben

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.398.479,03

1.661.074,55

6.059.553,58

1.7 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

0,00

1.8 Abgänge auf Haushaltsreste

-

0,00

0,00

0,00

1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.10 Bereinigte Soll-Ausgaben

=

4.398.497,03

1.661.074,55

6.059.553,58

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

2.1        Unerledigte Vorschüsse                                                                                           0,00 €

2.2        Unerledigte Verwahrgelder                                                                         2.059.256,41 €

 

3. Stand des Vermögens und der Schulden

 

Stand zu Beginn des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres

 

3.1 Vermögen

 

 

 

 

3.2 Schulden

1.126.210,94

0

102.690,00

1.023.520,94

 


Beschluss:

 

Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung für 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den vorgelegten / vorgetragenen Ergebnissen festgestellt und gleichzeitig die Entlastung beschlossen.

 

Der Erste Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.