Sitzung: 17.01.2023 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 13
Sachverhalt:
Nach den Richtlinien für Zuwendungen des
Freistaates Bayern zur Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der
Katastrophenabwehr (Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien – KatSZR) vom 25.
Mai 2022 sind Mobile Lautsprecher- und
Sirenenanlagen mit einer Vorrichtung zur Anbringung an Kraftfahrzeugen
einschließlich Steuergerät sowie die ergänzende Beschaffung einer Transportbox
förderfähig.
Die
mobile Lautsprecher- und Sirenenanlage muss über eine horizontale
Schallausbreitung im Radius von 360° um die Sirenenanlage verfügen sowie über
einen Schalldruck von mindestens 120 db(A) im Abstand von 1 m.
Über
das Steuergerät muss die mobile Lautsprecher- und Sirenenanlage mindestens
Folgendes wiedergeben können:
· das
Sirenensignal (Alarm zur Verbreitung von Durchsagen gemäß § 2 der
Verordnung über öffentliche Schallzeichen),
· gesprochene
Live-Durchsagen,
· mindestens einen
gespeicherten Durchsagentext (gegebenenfalls von Speichermedium oder externem
Gerät).
Förderfähig
ist die ergänzende Beschaffung einer Transportbox mit Deckel (aus Holz, Metall
oder Kunststoff) zur Unterbringung der mobilen Lautsprecher- und Sirenenanlage.
Die
Förderrichtlinien wurden dem GR im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Dem
Markt Neubrunn liegt zur Beschaffung ein Angebot der Fa. Hörmann vom 09.01.2023
i.H.v. 5.277,65 Euro vor.
Gefördert
würde die Sirene mit 2.450 Euro, die Box mit 130 Euro.
Beschluss: