Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Beschreibung des Vorhabens:            Bauantrag Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses zum Mehrfamilienhaus mit überdachter Terrasse; Fl.Nr. 488, Gem. Neubrunn

 

 

Ort:                                                      Fl.Nr. 488, Gem. Neubrunn

 

 

Unterlagen vom:                                 24.01.2023

 

Eingang der Unterlagen am:               26.01.2023

 

Das Baugrundstück liegt:        O im Außenbereich

                                                X im Innenbereich nach § 34 BauGB

                                                O im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans

 

 

Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar:      ja

Nachbarunterschriften vollständig:                                                                 ja

Erschließung gesichert:                                                                                  ja

Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen:      nein

 

 

Weitere Hinweise:    

Das Bauvorhaben bedarf einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB)

 

Diese wird wie folgt beantragt:

Gem. Art. 48 BayBO, muss in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, mindestens eine Wohnung eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Aufgrund der Höheneinstellung und Bauweise des Gebäudes (Baujahr 1967), ist dies leider im Zuge der Gebäudesanierung und Nutzungsänderung nicht möglich, bzw. nur mit einem unverhältnismäßigen finanziellen Aufwand.

Hierfür möchte ich einen Antrag für eine Ausnahme stellen.

 


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, dem Antrag auf Ausnahme wird zugestimmt.