Sitzung: 01.02.2023 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Sachverhalt:
Beschreibung des Vorhabens: Bauantrag Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses zum Mehrfamilienhaus mit überdachter Terrasse; Fl.Nr. 488, Gem. Neubrunn
Ort: Fl.Nr. 488, Gem. Neubrunn
Unterlagen vom: 24.01.2023
Eingang der Unterlagen am: 26.01.2023
Das Baugrundstück liegt: O im Außenbereich
X im Innenbereich nach § 34 BauGB
O im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans
Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar: ja
Nachbarunterschriften vollständig: ja
Erschließung gesichert: ja
Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen: nein
Weitere Hinweise:
Das Bauvorhaben bedarf einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB)
Diese wird wie folgt beantragt:
Gem. Art. 48 BayBO, muss in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen,
mindestens eine Wohnung eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Aufgrund
der Höheneinstellung und Bauweise des Gebäudes (Baujahr 1967), ist dies leider
im Zuge der Gebäudesanierung und Nutzungsänderung nicht möglich, bzw. nur mit
einem unverhältnismäßigen finanziellen Aufwand.
Hierfür möchte ich einen Antrag für eine Ausnahme stellen.
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, dem Antrag auf Ausnahme wird zugestimmt.