Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Marktgemeinderat hatte sich in seiner Sitzung am 06.10.2021 mit dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Hühnerstalls und eines Wohngebäudes mit Garage (Betriebsleitergebäude) auf dem Grundstück Fl.Nr. 19388 der Gemarkung Neubrunn beschäftigt und sein Einvernehmen hierzu erteilt.

 

Der entsprechende Vorbescheid wurde vom LRA Würzburg am 27.10.2022 erlassen.

 

Im Rahmen der Erschließung sind die Fragen des Wasseranschlusses sowie der Abwasserbeseitigung noch zu klären. Bezüglich des Wasseranschlusses finden zwischen allen Beteiligten aktuell Abstimmungen statt, wobei der Gemeinde keine Kosten entstehen werden. Die ggf. notwendigen Befreiungen bzgl. Abwasser und Niederschlagswasser bei der Gemeinde werden beantragt, wenn auch der Erlaubnisantrag beim Wasserrecht gestellt wird. Dies wird üblicherweise im Zuge des Bauantrags der Fall sein.

 

Für den Anschluss durch die Telekom ist es erforderlich, eine Hausnummer zuzuteilen.

In dem Zuge ist die Straßenbenennung zu klären.

 

Vorgeschlagen wird die Benennung nach Lage, dementsprechend „Mausberg“. 


Beschluss:

 

Die Straßenbenennung im Zuge der Erschließung der Fl.Nr. 19388 Gem. Neubrunn lautet „Mausberg“. Die Zuwegung erfolgt über Fl.Nr. 19386/0 „Fahrletterweg“ bzw. Fl.Nr. 19407 „Mausberg“.