Sitzung: 15.02.2023 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Altertheim hat in der öffentlichen
Sitzung am 16.01.2023 die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Altertheim mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 16.01.2023
gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Die Gemeinde Altertheim möchte im Waldgebiet
„Tannet“ drei Windenergieanlage mit einer Höhe von 229,50 m zulassen, die den
nach Art. 82 Abs. 1 BayBO erforderlichen Abstand der 10fachen Höhe (2.295 m)
zur nächstgelegenen Siedlung unterschreiten. Gleichzeitig werden die geplanten
Standorte der Windenergieanlagen innerhalb des Waldgebietes auch verschoben.
Damit ist der rechtsgültige Bebauungsplan „Windpark Tannet“ zu ändern.
Dies wiederum macht eine Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.
Der Änderungsbereich umfasst Teilflächen der
Grundstücke mit den Flurnummern 38, 795,16901, 15904, 16905, 16926, 16927,
16928, 16929 der Gemarkung Unteraltertheim sowie der Fl.Nr. 444 der Gemarkung
Oberaltertheim. Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 5,38 ha. Die Größe
der vorgesehenen Sondergebiete Windkraftanlagen in der ursprünglichen Darstellung
der 8. Änderung des Flächennutzungsplans betrug ca. 3,84 ha.
Für die neuen Standorte ist vorgesehen, auf den
drei, insgesamt 5,38 ha großen Teilflächen im Osten und Nordosten des
Waldgebietes „Tannet“, die im wirksamen Flächennutzungsplan teilweise noch als
„Fläche für Forstwirtschaft“ dargestellt sind, diese als Sondergebiete für
Windkraftnutzung in der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes auszuweisen.
Dabei wird in den nicht mehr als Sondergebiete für
Windkraftnutzung vorgesehenen Flächen die Darstellung zurückgenommen und diese
Flächen wieder als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt.
Die Ergebnisse der Abwägung der vorgebrachten
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
sowie der anerkannten Naturschutzverbände gemäß § 29 BNatSchG sind beigefügt.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere
Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Arten und Lebensräume, Boden und
Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Landschaftsbild und Kultur- und
Sachgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen geprüft.
Entsprechende umweltbezogene Informationen finden
sich insbesondere im Teil B Umweltbericht. Informationen zu möglichen
Maßnahmen, mit denen auf der nachfolgenden Planungsebene des Bebauungsplans
festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermindern, verhindert,
verringert oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen, sowie geplante
Überwachungsmaßnahmen finden sich in der Umweltbericht im Teil B. Dies betrifft
insbesondere
·
Aussagen zu Vermeidungs- und
Minimierungsmaßnahmen
·
Aussagen zu Ausgleichsmaßnahmen
·
Aussagen zu Eingriffs- und
Kompensationsermittlung
Der Markt Neubrunn hat die
Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen.
Beschluss:
Es werden keine Anregungen und Änderungsvorschläge vorgetragen.