Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Altertheim hat in der öffentlichen Sitzung am 16.01.2023 die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Altertheim mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 16.01.2023 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Gemeinde Altertheim möchte im Waldgebiet „Tannet“ drei Windenergieanlage mit einer Höhe von 229,50 m zulassen, die den nach Art. 82 Abs. 1 BayBO erforderlichen Abstand der 10fachen Höhe (2.295 m) zur nächstgelegenen Siedlung unterschreiten. Gleichzeitig werden die geplanten Standorte der Windenergieanlagen innerhalb des Waldgebietes auch verschoben. Damit ist der rechtsgültige Bebauungsplan „Windpark Tannet“ zu ändern.

 

Dies wiederum macht eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.

Der Änderungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Flurnummern 38, 795,16901, 15904, 16905, 16926, 16927, 16928, 16929 der Gemarkung Unteraltertheim sowie der Fl.Nr. 444 der Gemarkung Oberaltertheim. Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 5,38 ha. Die Größe der vorgesehenen Sondergebiete Windkraftanlagen in der ursprünglichen Darstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans betrug ca. 3,84 ha.

 

Für die neuen Standorte ist vorgesehen, auf den drei, insgesamt 5,38 ha großen Teilflächen im Osten und Nordosten des Waldgebietes „Tannet“, die im wirksamen Flächennutzungsplan teilweise noch als „Fläche für Forstwirtschaft“ dargestellt sind, diese als Sondergebiete für Windkraftnutzung in der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes auszuweisen.

 

Dabei wird in den nicht mehr als Sondergebiete für Windkraftnutzung vorgesehenen Flächen die Darstellung zurückgenommen und diese Flächen wieder als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt.

 

Die Ergebnisse der Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie der anerkannten Naturschutzverbände gemäß § 29 BNatSchG sind beigefügt.

 

 

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Arten und Lebensräume, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen geprüft.

Entsprechende umweltbezogene Informationen finden sich insbesondere im Teil B Umweltbericht. Informationen zu möglichen Maßnahmen, mit denen auf der nachfolgenden Planungsebene des Bebauungsplans festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermindern, verhindert, verringert oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen, sowie geplante Überwachungsmaßnahmen finden sich in der Umweltbericht im Teil B. Dies betrifft insbesondere

·         Aussagen zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

·         Aussagen zu Ausgleichsmaßnahmen

·         Aussagen zu Eingriffs- und Kompensationsermittlung

 

Der Markt Neubrunn hat die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen.


Beschluss:

 

Es werden keine Anregungen und Änderungsvorschläge vorgetragen.