Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Derzeit führt die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH im Auftrag der Stadt Tauberbischofsheim die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB durch, welche als Beurteilungskriterium für die Sanierungsbedürftigkeit dienen und als Grundlage für die Gebietsabgrenzung des künftigen Sanierungsgebiets, die Festlegung der endgültigen Sanierungsziele sowie die Wahl des Sanierungsverfahrens sein werden.

 

Die angestrebten Verbesserungen beziehen sich insb. auf energetische, funktionale und strukturelle Verbesserungen im historischen Stadtkern, u.a. durch die Modernisierung und Instandsetzung von privaten und öffentlichen Gebäuden, die Neuordnung von unübersichtlichen Grundstücken, die Stabilisierung und Verbesserung innerörtlicher Wohnnutzung und gewerblicher Nutzungen sowie eine Aufwertung des öffentlichen Wohnraums.

 

Die Unterlagen mit Lageplan standen dem Gemeinderat im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung.


Beschluss:

 

Es werden keine Anregungen und Änderungsvorschläge vorgetragen.