Sitzung: 15.02.2023 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Gemeinderätin Elke
Kohlhepp erscheint zur Sitzung.
Sachverhalt:
Aufgrund der stetig zunehmenden Verkehrsbelastung sowie der damit einhergehenden
und von Bürgerinnen und Bürgern gemeldeten zahlreichen Verkehrsvergehen,
beabsichtigt der Markt Neubrunn (im weiteren Text „Kommune“) die Wiedereinführung
einer kommunalen Verkehrsüberwachung. Da sich die Verwaltung aber personell
nicht in der Lage befindet eine solche kommunale Verkehrsüberwachung
eigenständig durchzuführen wurde nach Alternativen gesucht.
Im Herbst 2021 erfolgte durch
das Landratsamt eine Abfrage zur kommunalen Verkehrsüberwachung, welche den
großen Bedarf der Landkreisgemeinden zu Tage förderte. Darüber hinaus ist die
Aufnahme weiterer Kommunen im Rahmen von Zweckvereinbarungen bzw. die
Verlängerung von befristet genehmigten Zweckvereinbarungen im Rahmen der
kommunalen Verkehrsüberwachung seitens des Landratsamtes in vielen Fällen nicht
möglich. Oft übersteigt der Umfang der übernommenen Aufgaben, welche nach Art.
7 KommZG nachrangig sein müssen, den Anteil den die ausführende Kommune für
sich selbst erbringt.
Im März 2022 wurden die
Umfrageergebnisse und damit der große Bedarf im Rahmen einer
Informationsveranstaltung vorgestellt. Es folgte die Gründung einer
Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Dröse (Leiter Stabsstelle Landrat),
welche die Interkommunale Zusammenarbeit in der Verkehrsüberwachung rechtlich
prüfen und deren Umsetzung klären sollte. An dieser Arbeitsgruppe beteiligten
sich Bürgermeister, Geschäftsleiter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus
dem Landratsamt.
Als Ergebnis der Prüfung
wurde der Vorschlag „Gründung eines Interkommunalen Zweckverbandes zur
Verkehrsüberwachung“ weiterverfolgt. Neben dem erforderlichen Satzungsentwurf (siehe
Anlage), wurde die notwendige Ausstattung, Räumlichkeiten und Umsetzung durch
eine Fremdvergabe für die Dienstleistung „Außendienst“ geprüft, abgewogen und
favorisiert. Es wurde ein Zeitplan entwickelt, um die Gründung des
Zweckverbandes noch in 2023 zu ermöglichen. Die Aufnahme der Kontrolltätigkeit
im Außendienst ist ab 01.01.2024 geplant.
Da die Aufgabe kommunale
Verkehrsüberwachung nicht „doppelt“ übertragen werden darf, ist seitens der
Kommune sicherzustellen, dass ggf. bestehende Verträge mit Dienstleistern und
Zweckvereinbarungen zum Zeitpunkt der Gründung des Zweckverbands „Interkommunale
Zusammenarbeit Mainfranken“ beendet sind. Dies bedeutet, dass die betreffenden
Verträge und Vereinbarungen rechtzeitig aufgehoben oder gekündigt werden müssen.
Zu beachten ist hierbei, dass die Kündigung von Zweckvereinbarungen durch die
Kommunalaufsicht geprüft, genehmigt und bekannt gemacht werden muss. Hierfür
ist ausreichend Zeit einzuplanen.
Am 20.01.2023 wurden die
Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft und der zeitliche Ablauf der Gründung des
Zweckverbandes im Rahmen einer weiteren Informationsveranstaltung vorgestellt.
Zunächst soll mit einem
Grundsatzbeschluss über die Mitgliedschaft im Zweckverband, die Übertragung der
Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung und den Umfang der in 2024 und 2025
durchzuführenden Überwachungsstunden im ruhenden und fließenden Verkehr
entschieden werden.
Auf Grundlage der
durchgeführten Abfrage würden die Kommunen im Durchschnitt für den fließenden
Verkehr 15 Stunden pro Monat und für den ruhenden Verkehr 23 Stunden pro Monat
beauftragen. Nach den vorliegenden Erfahrungswerten betragen die Kosten pro
Überwachungsstunde für den fließenden Verkehr rund 150 Euro und für den
ruhenden Verkehr 35 Euro pro Stunde zzgl. km-Pauschale. Die jährlichen Kosten
für die Geschäftsstelle sowie eigenes Personal (vier Mitarbeiter) werden auf
rund 300.000 Euro geschätzt. Auf der Basis der angemeldeten Überwachungsstunden
der Kommunen kann dann die Berechnung des einzubringenden Sockelbetrages erfolgen.
Sobald die Satzung
finalisiert ist, ist zwingend ein weiterer Beschluss über die
Zweckverbandssatzung notwendig. Erst nach anschließender Prüfung, Genehmigung
und Bekanntmachung durch die Kommunalaufsicht gründet sich der Zweckverband und
die konstituierende Sitzung kann durchgeführt werden. Anschließend kann auch
die Ausschreibung des notwendigen Personals und Anmietung der Räumlichkeiten
und somit die Betriebsaufnahme erfolgen. Weiterhin sind die Ausschreibungen und
Vergaben der Dienstleistungen „Außendienst“ zu tätigen, der Haushalt des
Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 2023 aufzustellen und ggf. die
übernommenen Altfälle aus zuvor gekündigten Zweckvereinbarungen oder Verträgen
der Mitgliedsgemeinden abzuarbeiten.
Wenn die Interkommunale Zusammenarbeit
im Rahmen des Zweckverbandes zustande kommt, hat die Regierung von Unterfranken
die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung für die Interkommunale Zusammenarbeit
in Aussicht gestellt. Das Verfahren hierzu wird federführend vom Markt
Reichenberg für den Zweckverband geführt und betreut werden.
Der Markt Neubrunn
beabsichtigt für das Jahr 2024 beim Zweckverband 6 Stunden
pro Monat für den ruhenden Verkehr und 10 Stunden pro Monat für den fließenden
Verkehr anzumelden. Für das Jahr 2025 werden 6 Stunden
pro Monat für den ruhenden Verkehr und 10 Stunden
pro Monat für den fließenden Verkehr angemeldet.
Beschluss:
Der Markt Neubrunn nimmt die
Ausführungen zur Gründung des Zweckverbandes „Interkommunale Zusammenarbeit
Mainfranken“ zur Durchführung der Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung sowie
den Entwurf der Zweckverbandssatzung, mit Stand vom 30.01.2023 zur Kenntnis. Er
beschließt dem Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ bei
seiner Gründung im Rahmen einer Mitgliedschaft beizutreten und die Aufgabe der
kommunalen Verkehrsüberwachung für das Gemeindegebiet Neubrunn mit Böttigheim zu übertragen. Für das Jahr 2024 meldet der Markt
Neubrunn zur Überwachung des ruhenden Verkehrs 6 Stunden pro Monat sowie des fließenden Verkehres 10
Stunden pro Monat beim Zweckverband an. Für das Jahr 2025 werden zur
Überwachung des ruhenden Verkehrs 6 Stunden pro Monat und zur Überwachung des
fließenden Verkehrs 10 Stunden pro Monat beim Zweckverband angemeldet.