Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Altertheim hat in der öffentlichen Sitzung am 16.01.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Windpark Tannet“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 16.01.2023 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

 

Die Gemeinde Altertheim beabsichtigt eine ca. 5,9 ha große Teilfläche im Norden des Gemeindegebietes von Altertheim in den Flurlagen „Tannet“ bzw. „Oberhöhe“, die im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Altertheim (8. Änderung) als „Fläche für Forstwirtschaft“ dargestellt ist, als „Sondergebiet für Windkraftanlagen“ sowie die Wegeflächen, die derzeit als „Fläche für Landwirtschaft“ bzw. „Fläche für Forstwirtschaft“ ausgewiesen sind, als „Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung: Land- und forstwirtschaftlicher Weg“ auszuweisen.

 

Die Sondergebietsflächen werden zusätzlich als Flächen bzw. Maßnahmen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, hier konkret einem Erhaltungsgebot Wald festgesetzt.

 

Weiterhin werden der 1. Änderung des Bebauungsplans Flächen bzw. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs zugeordnet.

 

Die Ergebnisse der Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie der anerkannten Naturschutzverbände gemäß § 29 BNatSchG sind beigefügt.

 

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Arten und Lebensräume, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen geprüft.

Entsprechende umweltbezogene Informationen finden sich insbesondere im Teil B der Begründung (Grünordnung) und im Teil C Umweltbericht. Informationen zu den geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermindern, verhindert, verringert oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen, sowie geplante Überwachungsmaßnahmen finden sich in der Begründung im Teil B. Dies betrifft insbesondere

·         Aussagen zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

·         Aussagen zu Ausgleichsmaßnahmen

·         Aussagen zu Eingriffs- und Kompensationsermittlung

·         Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplanes auf die Umwelt (soweit im Bebauungsplan festgesetzt).

 

Der Markt Neubrunn erhält Gelegenheit, erneut Stellung zu nehmen.


Beschluss:

 

Es werden keine Anregungen und Änderungsvorschläge vorgetragen.