Sitzung: 15.02.2023 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Altertheim hat in der öffentlichen
Sitzung am 16.01.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Windpark Tannet“ mit
Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 16.01.2023 gebilligt und die
Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Die Gemeinde Altertheim beabsichtigt eine ca. 5,9
ha große Teilfläche im Norden des Gemeindegebietes von Altertheim in den
Flurlagen „Tannet“ bzw. „Oberhöhe“, die im gültigen Flächennutzungsplan der
Gemeinde Altertheim (8. Änderung) als „Fläche für Forstwirtschaft“ dargestellt
ist, als „Sondergebiet für Windkraftanlagen“ sowie die Wegeflächen, die derzeit
als „Fläche für Landwirtschaft“ bzw. „Fläche für Forstwirtschaft“ ausgewiesen
sind, als „Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung: Land- und
forstwirtschaftlicher Weg“ auszuweisen.
Die Sondergebietsflächen werden zusätzlich als
Flächen bzw. Maßnahmen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen, hier konkret einem Erhaltungsgebot Wald festgesetzt.
Weiterhin werden der 1. Änderung des Bebauungsplans
Flächen bzw. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft als Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs
zugeordnet.
Die Ergebnisse der Abwägung der vorgebrachten
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
sowie der anerkannten Naturschutzverbände gemäß § 29 BNatSchG sind beigefügt.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere
Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Arten und Lebensräume, Boden und
Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Landschaftsbild und Kultur- und
Sachgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen geprüft.
Entsprechende umweltbezogene Informationen finden
sich insbesondere im Teil B der Begründung (Grünordnung) und im Teil C
Umweltbericht. Informationen zu den geplanten Maßnahmen, mit denen
festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermindern, verhindert,
verringert oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen, sowie geplante
Überwachungsmaßnahmen finden sich in der Begründung im Teil B. Dies betrifft
insbesondere
·
Aussagen zu Vermeidungs- und
Minimierungsmaßnahmen
·
Aussagen zu Ausgleichsmaßnahmen
·
Aussagen zu Eingriffs- und
Kompensationsermittlung
·
Beschreibung der geplanten Maßnahmen
zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplanes
auf die Umwelt (soweit im Bebauungsplan festgesetzt).
Der Markt Neubrunn erhält
Gelegenheit, erneut Stellung zu nehmen.
Beschluss:
Es werden keine Anregungen und Änderungsvorschläge vorgetragen.