Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14, Befangen: 15

Gemeinderat Edmund Bimmer kommt zur Sitzung.

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 07.02.2017 und erneut am 17.06.2020 wurde das Bauleitverfahren für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans des Markts Neubrunn initiiert.

 

Zu dem Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 21.06.2022 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.12.2022 bis 19.01.2023 beteiligt.

 

Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 21.06.2022 wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von 12.12.2022 bis 19.01.2023 öffentlich ausgelegt.

 

Die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage aufgezeigt, abgewogen und beschlussmäßig behandelt.

 

Die Ergebnisse der Abwägung sind in der vorgelegten Fassung des Entwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 08.03.2023 eingearbeitet

 

Der Gemeinderat wird um Billigung und Feststellung des Entwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 08.03.2023 gebeten.


Beschluss:

 

1) Die Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden wie in der Anlage aufgezeigt, abgewogen und beschlussmäßig behandelt.

 

2) Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 08.03.2023 einschließlich Begründung, Umweltbericht und Plandarstellung wird festgestellt.

 

3) Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 08.03.2023 am Landratsamt Würzburg zur Genehmigung gemäß § 6 BauGB vorzulegen.