Sitzung: Marktgemeinderat Neubrunn Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14, Befangen: 15
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 07.02.2017 und erneut am 17.06.2020 wurde das Bauleitverfahren für den Bebauungsplan „Windkraft Luft/Forstgrund/Linke-Sohle“ initiiert.
Zu dem Entwurf des
Bebauungsplans in der Fassung vom 21.06.2022 wurden die Behörden und sonstige
Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.12.2022
bis 19.01.2023 beteiligt.
Der Entwurf des
Bebauungsplans in der Fassung vom 21.06.2022 wurde mit der Begründung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB in der Zeit von 12.12.2022 bis 19.01.2023 öffentlich ausgelegt.
Die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage aufgezeigt, abgewogen und beschlussmäßig behandelt.
Die Ergebnisse der Abwägung sind in der vorgelegten Fassung des Bebauungsplans "Windkraft Luft/Forstgrund/Linke-Sohle" vom 08.03.2023 eingearbeitet.
Der Gemeinderat wird um Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans "Windkraft Luft/Forstgrund/Linke-Sohle" in der Fassung vom 08.03.2023 gebeten. Der Bebauungsplan "Windkraft Luft/Forstgrund/Linke-Sohle" in der Fassung vom 08.03.2023 wird als Satzung beschlossen.
Hinweis: Die ortsübliche Bekanntmachung kann erfolgen, sobald die 7. Flächennutzungsplanänderung vom Landratsamt Würzburg genehmigt ist.
Beschluss:
1) Die Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden wie in der Anlage aufgezeigt, abgewogen und beschlussmäßig behandelt.
2) Der Entwurf des Bebauungsplans "Windkraft Luft/Forstgrund/Linke-Sohle" in der Fassung vom 08.03.2023 wird als Satzung beschlossen.