Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 07.02.2017 und erneut am 17.06.2020 wurde das Bauleitverfahren für den Bebauungsplan „Windkraft Luft/Forstgrund/Linke-Sohle“ initiiert.

 

Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 21.06.2022 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.12.2022 bis 19.01.2023 beteiligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 21.06.2022 wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von 12.12.2022 bis 19.01.2023 öffentlich ausgelegt.

 

Die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage aufgezeigt, abgewogen und beschlussmäßig behandelt.

 

Die Ergebnisse der Abwägung sind in der vorgelegten Fassung des Bebauungsplans "Windkraft Luft/Forstgrund/Linke-Sohle" vom 08.03.2023 eingearbeitet.

 

Der Gemeinderat wird um Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans "Windkraft Luft/Forstgrund/Linke-Sohle" in der Fassung vom 08.03.2023 gebeten. Der Bebauungsplan "Windkraft Luft/Forstgrund/Linke-Sohle" in der Fassung vom 08.03.2023 wird als Satzung beschlossen.

Hinweis: Die ortsübliche Bekanntmachung kann erfolgen, sobald die 7. Flächennutzungsplanänderung vom Landratsamt Würzburg genehmigt ist.


Beschluss:

 

1) Die Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden wie in der Anlage aufgezeigt, abgewogen und beschlussmäßig behandelt.

 

2) Der Entwurf des Bebauungsplans "Windkraft Luft/Forstgrund/Linke-Sohle" in der Fassung vom 08.03.2023 wird als Satzung beschlossen.