Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Anwesend: 14, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Die zwölf Gemeinden Altertheim, Eisingen, Greußenheim, Helmstadt, Hettstadt, Holzkirchen, Kist, Kleinrinderfeld, Neubrunn, Remlingen, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn bilden die Allianz Waldsassengau im Würzburger Westen e.V. Im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) entwickelt der interkommunale Zusammenschluss seine Gemeinden weiter, indem in verschiedenen Bereichen zusammengearbeitet wird, eigene Potenziale identifiziert und in der Gemeinschaft gestärkt werden. Grundlage für das gemeindeübergreifende Handeln ist ein Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK), das zusammen mit Bürger*innen, sonstigen regionalen Akteuren und den Verwaltungen im Rahmen von themenbezogenen Arbeitskreisen ausgearbeitet worden ist. Projekte der Vergangenheit waren z. B. die Implementierung eines ISMS in den Rathäusern, eine Online-Freizeitkarte, Konzept Ländliches Kernwegenetz, SOS-Notfalldose, Strategie zur Baulandaktivierung. Seit 2020 ruft die Allianz jährlich das Regionalbudget zur Förderung von Kleinprojekten aus und ist Teil der Staatlich anerkannten Öko-Modellregion Landkreis Würzburg.

 

Mit der neuen Umsetzungsphase 2021 bis 2025 werden einige Themenfelder weiterbearbeitet, andere sind neu hinzugekommen, so auch das Thema Obdachlosenunterkünfte. Hierzu wurde innerhalb der ILE erhoben, in wieweit es einen Bestand an Unterkünften für akut Wohnungslose in den Mitgliedsgemeinden der ILE gibt. Zudem wurde mit Bürgermeister Waldemar Brohm, Gemeinde Margetshöchheim, ein Vertreter aus der Nachbarallianz Main-Wein-Garten e.V. eingeladen, um in der Lenkungsgruppensitzung vom 11.10.2022 von der dortigen Umsetzung einer Kooperationsvereinbarung zur Unterbringung von Obdachlosen und den damit gemachten Praxiserfahrungen zu berichten. In der anschließenden Diskussion hat sich die Aktualität des Themas sowie der Vorteil einer gemeindeübergreifenden Kooperation gezeigt und dazu bewogen, einen gemeinsamen Willen zur Zusammenarbeit in diesem Bereich zu bekunden und das Vorhaben in die einzelnen Gemeinderäte zu bringen.

 

Die Unterbringung von Obdachlosen ist eine öffentliche Aufgabe der Kommunen nach dem Polizeigesetz. Grund für die vorübergehende Aufnahme und Unterbringung obdachloser Personen können beispielsweise Fälle von Zwangsräumungen aber auch Notlagen durch Brände, Wasserschäden usw. sein. Innerhalb der Allianz Waldsassengau sind die Unterbringungskapazitäten und Formen nicht einheitlich. Die Mehrzahl der Gemeinden verfügt über eine Unterkunft (bspw. feste Wohnung) oder hält einen Standort für die Containerstellung bei Bedarf vor. Andere haben derzeit keine Unterbringungsmöglichkeit, suchen aber nach einem Standort.

 

Der interkommunale Austausch hat ergeben, dass Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten besteht und das Thema in seiner Aktualität nicht zu unterschätzen ist, insbesondere vor den aktuellen Hintergründen der steigenden Energiepreise und sich daraus ggf. ergebenden Wohnungskündigungen auf einem ohnehin schon sehr angespannten freien Wohnungsmarkt mit mehr Nachfrage als Angebot. Auch die Kriegsgeschehnisse in der Ukraine und anderen Ländern, die immer wieder zu Flüchtlingswellen und Nachzug von Familienangehörigen führen (bspw. wird bei Einreise mit Visum der Flüchtlingsstatus durch einen Obdachlosenstatus ersetzt) bergen die Gefahr einer zunehmenden Obdachlosigkeit. Eine Kooperationsvereinbarung könnte temporär Kommunen mit bereits belegten oder nicht vorhandenen Einrichtungen entlasten und die betroffenen Personen in dieser ohnehin schon existenzbedrohenden Situation und sozialen Ausgrenzung vorübergehenden Schutz und „Normalität“ bieten.

 

Anlass zur Kooperationsvereinbarung zur Unterbringung von Obdachlosen gab eine Zeit, in der verstärkte Obdachlosigkeit in einigen der Gemeinden der Nachbar-ILE auftrat. Die ILE verfolgt allgemein das Ziel, zusammen zu arbeiten und Synergien zu nutzen - mit dem Ergebnis, der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zur Unterbringung von Obdachlosen und weiteren informellen Vereinbarungen. Dabei gewährleisten die Unterzeichner*innen u. a., dass sie sich fair und korrekt gegenüber den Kollegen*innen verhalten, Eigenbedarf vor Fremdnutzung geht, gegen den Willen der Unterkunft gewährenden Gemeinde kein Wohnungsloser einquartiert werden kann, dass eine Begrenzung der Unterbringung auf vier Wochen besteht (Verlängerung im Ermessen der Gemeinde als Option) und die Kosten, Fürsorgepflicht sowie Betreuung weiterhin bei der Gemeinde liegt aus der die obdachlose Person kommt. Ziel ist immer, den Betroffenen schnellst möglichst auf dem freien Wohnungsmarkt oder innerhalb dessen Familie unterzubringen.

Die Allianz Waldsassengau e.V. möchte dem positiven Beispiel der Allianz Main-Wein-Garten e.V. folgen und bittet um Zustimmung der Gemeinderäte.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn beteiligt sich an der Kooperationsvereinbarung zur Unterbringung von Obdachlosen im Rahmen der Allianz Waldsassengau im Würzburger Westen e.V. Der Erste Bürgermeister wird ermächtig, den Kooperationsvertrag zu unterzeichnen.