Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Beschreibung des Vorhabens:            Umbau Einfamilienhaus mit Scheune in zwei Wohneinheiten

 

 

Ort:                                                      Fl.Nr. 408, Gem. Böttigheim

 

 

Unterlagen vom:                                 28.02.2023

 

Eingang der Unterlagen am:               08.03.2023

 

Das Baugrundstück liegt:        O im Außenbereich

                                                X im Innenbereich nach § 34 BauGB

                                                O im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans

 

 

Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar:      -

Nachbarunterschriften vollständig:                                                                 nein

Erschließung gesichert:                                                                                  ja

Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen:      nein

 

 

Weitere Hinweise:    

Das aus dem Jahr 1957 errichtete Gebäude besteht aus einer ursprünglichen Scheune und einem Wohnhaus. Ein Teil der Scheune wurde bereits umgewidmet und als Teil des Wohnraumes als Bestand genutzt.

Mit diesem Bauantrag soll aus dem bestehenden Wohnraum zwei unabhängige Wohneinheiten geschaffen werden.

Es erfolgen keine Änderungen an der Außenfassade. Zugangstüren in beide Wohneinheiten sind bereits vorhanden. Ebenfalls findet keine Veränderung innerhalb der Fläche statt. Es werden die zukünftigen Wohneinheiten lediglich baulich getrennt durch Schließen von bisherigen Durchgangsöffnungen. Es wird eine zusätzliche Treppe eingebaut, um das OG in Wohnung 2 zu erreichen.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.