Sitzung: Marktgemeinderat Neubrunn Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Regierung von Unterfranken an
der Anhörung zum Zielabweichungsverfahren beteiligt.
Gem. dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem
Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung beteiligen
die Landesplanungsbehörden an allen Verfahren, die der Abstimmung
raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen dienen, soweit sich diese im Gebiet des
anderen Landes auswirken können, die jeweils zuständigen Landesplanungsbehörden
im anderen Land. Diese hören die berührten Stellen, insbesondere die Träger der
Regionalplanung, an.
Die Stadt Walldürn
und der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Hardheim-Walldürn beabsichtigen, durch
eine Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Sondergebiet Spangel“ bzw. des
Flächennutzungsplans die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung
des ortsansässigen Möbelhauses „Wohnfitz“ zu schaffen. Die Erweiterungsplanung
sieht die Errichtung eines Neubaus neben dem Bestandsgebäude am östlichen Ortsrand
von Walldürn vor, durch den eine Vergrößerung der Verkaufsfläche von derzeit
5.470 m² auf zukünftig 7.480 m² ermöglicht werden soll.
Um Stellungnahme wird dementsprechend bis zum 12.05.2023 gebeten.
Es ist festzustellen, dass das örtliche Möbelhaus Spitzhüttl zwar
erwähnt wird, in der Abwägung aber keine Berücksichtigung findet. Es bleibt
fragwürdig, warum ein Anbieter in Wertheim -Bettingen in Zone IV liegt,
Neubrunn (ungefähr gleiche Entfernung nach Walldürn) dort nicht aufgeführt ist.
Das Beeinträchtigungsverbot wird eben NICHT wie ausgeführt, eindeutig
eingehalten. Ebenso wenig das Kongruenzgebot. Daher ist das
Zielabweichungsverfahren abzulehnen.
Beschluss:
Eine Stellungnahme erfolgt
dahingehend, dass das mit der Verkaufsflächenerweiterung notwendige
Zielabweichungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Konkruenzgebot und der
Nichteinhaltung des Beeinträchtigungsverbotes abgelehnt wird, weil die hiesige
Möbelhausbestandssituation beeinträchtigt wird.