Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 11

Sachverhalt:

 

In der Hauptstraße sowie in der Lindenstraße wurden im Bereich der Zahnarzt- und Arztpraxis, des Frisörs, des Schuhgeschäftes und Kosmetikstudios Kurzzeitparkplätze ausgewiesen. Diese Ausweisung erfolgte, um den Besuchern der Praxen / Geschäfte zu ermöglichen, in unmittelbarer Nähe zu parken. Mittlerweile sind auch die Parkplätze im „Schloßgarten“ stark frequentiert. Es ist aber gerade für ältere Menschen wichtig, in unmittelbarer Nähe zu den Praxen und Geschäften Parkmöglichkeiten zu finden.

Nachdem nun der Frisörsalon in Helmstadt geschlossen wird und die Kunden vermehrt den Frisör in Neubrunn aufsuchen, wäre es sinnvoll, weitere Kurzzeitparkplätze im Nahbereich der Geschäfte und Praxen auszuweisen. Es wird daher angeregt, die Parkplätze in der Keilsgasse / Mittelgasse als weitere Kurzzeitparkplätze auszuweisen. Weiterhin wäre zu überlegen, welche Anzahl von Parkplätzen hierzu genutzt werden sollten.

 


Beschluss:

 

Als Kurzzeitparkflächen werden (Anzahl) Parkflächen des Parkplatzes Keilsgasse / Mittelgasse in dem Zeitraum von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr ausgewiesen.