Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Beschreibung des Vorhabens:            Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

 

 

Ort:                                                      Fl.Nr. 3148/7, Gem. Neubrunn

 

 

Unterlagen vom:                                 14.10.2022

 

Eingang der Unterlagen am:               24.04.2023

 

Das Baugrundstück liegt:        O im Außenbereich

                                                O im Innenbereich nach § 34 BauGB

X im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans „Kirchenberg“

 

 

Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar:      ja

Nachbarunterschriften vollständig:                                                                 ja

Erschließung gesichert:                                                                                  ja

Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen:      nein

 

 

Weitere Hinweise:

 

Beantragt wird eine Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO; Stützmauer außerhalb der Baugrenze

 

Begründung lt. Beschreibung:

 

„Aufgrund der topographischen Gegebenheit und der Höhe des Nachbargrundstücks Flur-Nr. 3148/8 ist eine Stützmauer außerhalb der Baugrenze zur Sicherstellung des geplanten Geländeverlaufs und Errichtung der erforderlichen Stellplätze notwendig.

 

Aus den vorgenannten Gründen ist davon auszugehen, dass die Zulassung der Stützmauer außerhalb des Baufelds aufgrund der Geländemodifikation somit genehmigungsfähig ist“


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, dem Antrag auf Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO wird zugestimmt.