Sitzung: Marktgemeinderat Neubrunn Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Sachverhalt:
Beschreibung des Vorhabens: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Pool
Ort: Fl.Nr. 3148/10, Gem. Neubrunn
Unterlagen vom: 14.10.2022
Eingang der Unterlagen am: 24.04.2023
Das Baugrundstück liegt: O im Außenbereich
O im Innenbereich nach § 34 BauGB
X im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans
„Kirchenberg“
Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar: ja
Nachbarunterschriften vollständig: ja
Erschließung gesichert: ja
Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen: nein
Weitere Hinweise:
Beantragt wird eine Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO; Stützmauern außerhalb der Baugrenze
Begründung lt. Beschreibung:
„Aufgrund der topographischen Gegebenheit und der Höhe des
Nachbargrundstücks Flur-Nr. 3148/9 ist eine Stützmauer an der westlichen Ecke
des Grundstücks außerhalb der Baugrenze zur Sicherstellung des geplanten
Geländeverlaufs und Errichtung der erforderlichen Stellplätze notwendig.
Ebenso sind weitere straßenseitige Stützmauern um die notwendige
Treppenanlage zur Erschließung des Gebäudes erforderlich. Ohne die Stützmauer
wären enorme Geländeveränderungen notwendig. Einfriedungen aus einem
Mauersockel mit aufgesetztem Zaun sind entlang der Grundstücksgrenze und damit
außerhalb der Baugrenze erlaubt. Die Stützmauer entlang der südwestlichen und
südöstlichen Grundstücksgrenze entsprechen den Vorgaben des Mauersockels und
bilden damit einen Teil der Einfriedung.
Aus den vorgenannten Gründen ist davon auszugehen, dass die Zulassung
der Stützmauern außerhalb des Baufelds somit genehmigungsfähig ist“
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, dem Antrag auf Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO wird zugestimmt.