Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Beim Treffen der örtlichen Beauftragten im März 2023 im Landratsamt, bei dem auch einige Bürgermeister*innen teilnahmen, wurde als besonderer Schwerpunkt der Vorschlag einer Mustersatzung für Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung in den Gemeinden vorgestellt und diskutiert.

 

Auf Anregung und Wunsch einiger Kommunen im Landkreis wurde seitens des Behindertenbeauftragten beim LRA Würzburg ein Muster erarbeitet, das dem Markt Neubrunn mit Schreiben vom 03.04.2023 zuging. Schreiben und Mustersatzung standen den Gemeinderäten im Ratsinformationssystem im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung.

 

Grundsätzlich gilt, der Erlass einer solchen Satzung liegt im Ermessen und der Entscheidung der Gemeinde.

 

Seitens der Verwaltung wird ein Satzungserlass als nicht notwendig und zweckmäßig erachtet. Zwar unterstreicht eine solche Satzung symbolisch die grundsätzliche Wichtigkeit der Thematik, allerdings geht ein Erlass mit finanziellem sowie erhöhtem Verwaltungsaufwand einher. Der Gemeinderat als Gremium vertritt die Belange von Menschen mit Behinderung, wie auch anderer Gruppierungen im hinreichenden Maße und nimmt dies ohnehin bereits als Kernaufgabe wahr. 


Beschluss:

 

Von einer Satzung über die Bestellung, Aufgaben und Befugnisse des ehrenamtlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung wird abgesehen.