Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Anwesend: 11

Sachverhalt:

 

Die Bauherrenschaft hat mit dem 04.05.2023 einen Bauantrag für einen Wohnhausneubau mit Carport und Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 320/6 Gemarkung Böttigheim eingereicht.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brennofen II 1.Änderung“ und wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO eingereicht.

 

Für das Vorhaben wird kein Genehmigungsverfahren nach Art. 58 Abs. 3. BayBO durchgeführt. Der Markt Neubrunn macht von seinem Prüfungsrecht keinen Gebrauch. Das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit trägt der Bauherr.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn stimmt dem Bauvorhaben im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens zu.