Sitzung: Marktgemeinderat Neubrunn Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11
Sachverhalt:
Beschreibung des Vorhabens: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport
Ort: Fl.Nr. 15822, Gem. Neubrunn
Unterlagen vom: 05.05.2023
Eingang der Unterlagen am: 15.05.2023
Das Baugrundstück liegt: O im Außenbereich
X im Innenbereich nach § 34 BauGB
O im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans
Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar: ja
Nachbarunterschriften vollständig: ja
Erschließung gesichert: ja
Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen: nein
Weitere Hinweise:
Beantragt wird eine Abweichung von der GaStellV für das Nichteinhalten des notwendigen Stauraums vor der Garage.
Begründung:
Das geplante Carport
wird auf der Grenze zur öffentlichen Fläche errichtet, die nicht Bestandteil
der eigentlichen Verkehrsfläche ist. Somit steht das geplante Carport mit ca.
3,88 m Abstand zur eigentlichen Erschließungsstraße.
Da der notwenige
Stauraum vor Garagen bzw. Carports nicht eingehalten werden kann, wird eine
Abweichung beantragt.
Es handelt sich um
einen Carport, also ohne Tor, das zur öffentlichen Straße hin direkt angefahren
werden kann, ohne dass ein Auto auf der öffentlichen Fläche warten muss.
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, der beantragten Abweichung für das Nichteinhalten des notwendigen Stauraumes vor der Garage nach § 2 GaStellV wird zugestimmt.