Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Beschreibung des Vorhabens:            Neubau einer Unterstellhalle für Wohnmobile mit Betriebsleiterwohnung

 

 

Ort:                                                      Fl.Nr. 680/16, Gem. Neubrunn

 

 

Unterlagen vom:                     09.06.2023                 

 

Eingang der Unterlagen am:   19.06.2023     

 

Das Baugrundstück liegt:        O im Außenbereich

                                                O im Innenbereich nach § 34 BauGB

X im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans „Mainzer Straße“

 

 

Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar:      ja

Nachbarunterschriften vollständig:                                                                 nein

Erschließung gesichert:                                                                                  ja

Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen:      nein

 

 

Weitere Hinweise:

 

Beantragt wird eine Abweichung von der Baugrenze.

Begründet wird dieser Antrag u. a. damit, dass das Grundstück mit den gegebenen Baulichkeiten besser genutzt werden kann und dass die Baulinie des Nachbarn aufgenommen wird.

 

Es wurde bereits eine Befreiung in diesem BPlan-Bereich erteilt.

 

In der Sitzung vom 05.10.2022 wurde hierzu bereits ein Antrag auf Vorbescheid behandelt. Damals wurde nicht zugestimmt, da u. a. keine Höhenangaben zu einer zweigeschossigen Bauweise enthalten waren.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und einer Überschreitung der nördlichen Baugrenze um das Maß, das auch dem Nachbarn auf Flur-Nr. 680/4 eingeräumt wurde, zugestimmt.