Sitzung: Marktgemeinderat Neubrunn Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Sachverhalt:
Beschreibung des Vorhabens: Neubau einer Unterstellhalle für
Wohnmobile mit Betriebsleiterwohnung
Ort: Fl.Nr.
680/16, Gem. Neubrunn
Unterlagen vom: 09.06.2023
Eingang der
Unterlagen am: 19.06.2023
Das Baugrundstück
liegt: O im Außenbereich
O
im Innenbereich nach § 34 BauGB
X im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans „Mainzer
Straße“
Ausnahme/Abweichung/Befreiung
aus städtebaulicher Sicht vertretbar: ja
Nachbarunterschriften
vollständig: nein
Erschließung
gesichert: ja
Gesichtspunkte, die
der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen: nein
Weitere Hinweise:
Beantragt wird eine Abweichung von der Baugrenze.
Begründet wird dieser Antrag u. a. damit, dass das Grundstück mit den
gegebenen Baulichkeiten besser genutzt werden kann und dass die Baulinie des
Nachbarn aufgenommen wird.
Es wurde bereits eine Befreiung in diesem BPlan-Bereich erteilt.
In der Sitzung vom 05.10.2022 wurde hierzu bereits ein Antrag auf
Vorbescheid behandelt. Damals wurde nicht zugestimmt, da u. a. keine
Höhenangaben zu einer zweigeschossigen Bauweise enthalten waren.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und einer Überschreitung der nördlichen Baugrenze um das Maß, das auch dem Nachbarn auf Flur-Nr. 680/4 eingeräumt wurde, zugestimmt.