Sitzung: Marktgemeinderat Neubrunn Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 15.02.2023 im Grundsatz
beschlossen, dem Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“
beizutreten und diesem die kommunale Verkehrsüberwachung mit folgendem
Stundenumfang zu übertragen:
Jahr ruhender Verkehr fließender Verkehr
2024 6
Stunden / Monat 10 Stunden /
Monat
2025 6 Stunden / Monat 10 Stunden / Monat
Der aktuelle Terminplan sieht vor, den Zweckverband zum 1. Oktober 2023
zu gründen.
Die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften, die einen
Grundsatzbeschluss zur Beteiligung am Zweckverband gefasst haben, können der
beigefügten Anlage 1 entnommen werden.
Nach Art. 18 KommZG werden die Rechtsverhältnisse eines Zweckverbands
durch eine von den Beteiligten zu vereinbarende Verbandssatzung geregelt. Der
finale Satzungsentwurf, Stand: 11. Juli 2023 liegt nun vor (siehe Anlage 2).
Beschluss:
1. Der Markt Neubrunn schließt sich zur
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz
(StVG), soweit diese nach § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) in
der Zuständigkeit des Marktes Neubrunn liegen, mit den weiteren beteiligten
Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften (siehe Anlage 1) gem. Art. 17 Abs. 1
des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zum Zweckverband
„Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ zusammen und beschließt hierzu die
im Wortlaut als Anlage 2 beiliegende Verbandssatzung, Stand: 11. Juli 2023. Die
Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der
Markt Neubrunn beschließt den Markt Reichenberg als Bevollmächtigten für die
Beantragung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Verbandsatzung des
Zweckverbandes „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ festzulegen.“