Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

 

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 15.02.2023 im Grundsatz beschlossen, dem Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ beizutreten und diesem die kommunale Verkehrsüberwachung mit folgendem Stundenumfang zu übertragen:

 

Jahr       ruhender Verkehr         fließender Verkehr       

2024      6 Stunden / Monat          10 Stunden / Monat       

2025      6 Stunden / Monat          10 Stunden / Monat

 

Der aktuelle Terminplan sieht vor, den Zweckverband zum 1. Oktober 2023 zu gründen.

 

Die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften, die einen Grundsatzbeschluss zur Beteiligung am Zweckverband gefasst haben, können der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.

 

Nach Art. 18 KommZG werden die Rechtsverhältnisse eines Zweckverbands durch eine von den Beteiligten zu vereinbarende Verbandssatzung geregelt. Der finale Satzungsentwurf, Stand: 11. Juli 2023 liegt nun vor (siehe Anlage 2).


Beschluss:

 

1.    Der Markt Neubrunn schließt sich zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG), soweit diese nach § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) in der Zuständigkeit des Marktes Neubrunn liegen, mit den weiteren beteiligten Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften (siehe Anlage 1) gem. Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zum Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ zusammen und beschließt hierzu die im Wortlaut als Anlage 2 beiliegende Verbandssatzung, Stand: 11. Juli 2023. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.    Der Markt Neubrunn beschließt den Markt Reichenberg als Bevollmächtigten für die Beantragung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Verbandsatzung des Zweckverbandes „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ festzulegen.“