1. Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde genehmigt. Der Vorsitzende verliest dazu das Schreiben vom Landratsamt Würzburg

 

 

  1. Wasserentnahmestellen

Der Vorsitzende verliest eine Mitteilung des Landratsames Würzburg vom 25.07.2023:

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg teilt zu dem o.g. Vorhaben folgendes mit:

Der Brunnen in Böttigheim, ehemals kommunale Wasserversorgung Böttigheim, setzt im Bereich der stockwerkstrennenden Schicht der Oberen Röttone (Oberer Buntsandstein) an, durchteuft den ersten und obersten Grundwasserleiter Rötquarzit und die stockwerkstrennenden Unteren Röttonsteine und reicht mit 70 m Bohrtiefe in ein zweites tieferes Grundwasserstockwerk des Plattensandsteins. Eine Verbindung beider Grundwasserstockwerke mit Kurzschlussströmung kann nicht ausgeschlossen werden.

Eine Grundwassernutzung ist grundsätzlich auf das erste und oberste Grundwasserstockwerk zu beschränken. Der Ruhewasserspiegel liegt bereits im Bereich der Talauenablagerungen bei 5,73 m NN. Das beprobte Wasser war verkeimt, was auf einen oberflächennahen Zufluss schließen lässt. Möglicherweise staut sich hier bereits Grundwasser oberhalb der Oberen Röttone. Dann wäre dieser oberflächennahe Zufluss bereits der erste und oberste Grundwasserleiter.

Zur fachgerechten Beurteilung des Vorhabens (= Weiterbenutzung des Brunnens) ist eine geophysikalische Bohrlochmessung (Flowmeter) notwendig. Bei dieser sollen die Zuflusszonen bestimmt und abgeklärt werden, ob eine dauerhafte gerichtete Strömung vorliegt.

Bitte legen Sie die Ergebnisse der geophysikalischen Untersuchungen beim Landratsamt Würzburg, FB Wasserrecht, vor.

Die Nachricht wurde heute an GMP mit der Bitte der Mitteilung der voraussichtlichen Kosten sowie Abstimmung der weiteren Vorgehensweise weitergeleitet.

 

 

  1. Verantwortung tragen – Solidargemeinschaft leben

In einem Schreiben fordert uns Herr Landrat Eberth auf, Verantwortung für die Flüchtlinge mit zu tragen. Es geht um die Unterbringung von Geflüchteten in den Landkreisgemeinden. Der Wohnraum wird knapp, der Landrat bittet die Gemeinden zu prüfen, ob nicht doch geeignete Gebäude vorhanden sind um Flüchtlinge aufzunehmen.

Im Äußersten Fall kann die Gemeinde gezwungen werden, Wohnraum zu schaffen, evtl. durch Unterbringung in Hallen, Containern etc. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

 

 

  1. Abbiegeassisten für die Feuerwehr

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Abbiegeassistent für die Feuerwehr durch einen neuen Antrag in die Förderung mit aufgenommen wurde.