Sitzung: Marktgemeinderat Neubrunn Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Anwesend: 13, Befangen: 15
Sachverhalt:
Beschreibung des Vorhabens: Neubau eines
Zweifamilienhauses mit Garage und Außenpool
Ort: Fl.Nr.
3148/12, Gem. Neubrunn
Unterlagen vom:
Eingang der
Unterlagen am:
Das Baugrundstück liegt: O im Außenbereich
O im Innenbereich nach § 34 BauGB
X im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans „Kirchenberg“
Ausnahme/Abweichung/Befreiung
aus städtebaulicher Sicht vertretbar: ja
Nachbarunterschriften
vollständig: ja
Erschließung
gesichert: ja
Gesichtspunkte, die
der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen: nein
Weitere Hinweise:
Das Bauvorhaben wurde in der ursprünglichen Fassung in der Sitzung am 14.06.2023 bereits behandelt. Auf das Schreiben des LRA WÜ vom 11.07.2023 wird Bezug genommen.
Den nun vorgelegten Antragsunterlagen liegt ein Antrag auf Befreiung von baurechtlichen Vorschriften bei:
„Hiermit beantragen
wir als Bauherren eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB in den folgenden
Punkten
vom Bebauungsplan
„Kirchenberg“ vom 24.07.2018 in folgenden Punkten:
a) Punkt 4.2: Stellplätze
Laut Bebauungsplan werden vier Stellplätze gefordert (pro Wohneinheit 2
Stück). Für die Nutzungseinheit im Untergeschoss werden zwei Stellplätze auf
dem benachbarten Grundstück Flurnr. 3146/8 bereitgestellt, (siehe auch Plannr.
GP.06), die dauerhaft gesichert werden. Die Stellplätze sind von der Wohnung
aus ebenerdig und im Abstand von ca. 35m zu erreichen. Für die Nutzungseinheit
im Erdgeschoss steht eine Garage mit einem Stellplatz zur Verfügung, vor der
weiterhin in der Zufahrt Platz für einen „gefangenen Stellplatz“ gegeben ist.
Da es sich um Parkflächen aus einer Nutzungseinheit handelt, ist dem Haushalt
die interne Organisation der Zufahrt zuzumuten, sodass um eine Befreiung dieser
gem. §19 BauNVO (4) gebeten wird.
b) Punkt 5.3: Dachdeckungsmaterial
Laut Bebauungsplan sind Metalleindeckungen bis zu einer Größe von 10m²
nur für Dachaufbauten zugelassen. Es wird um eine Befreiung gebeten, die
gesamte Dachfläche inkl. der Gauben aus einer anthraziten, nicht glänzenden
Aluminium Stehfalz herzustellen. Ein Großteil der Fläche wird bereits durch die
3 Gauben und die PV-Anlage belegt. Die einheitliche Konstruktionsart stellt aus
konstruktiver und ökonomischer Sicht eine deutliche Erleichterung an diesen
Schnittpunkten dar.
c) Baulinie
Der geplante Außenpool im Garten überschreitet die Baulinie an der
süd-westlichen Ecke des Grundstücks. Aufgrund der nicht vorhandenen Bauhöhe und
damit keiner notwendigen Abstandsflächen ist die Nähe zu den benachbarten
Grundstücken deutlich entschärft. Es wird daher um Befreiung in diesem Punkt
gegeben.“
Nach einer heftigen Diskussion im Marktgemeinderat wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, den Befreiungen im Hinblick auf Stellplätze, Dachdeckungsmaterial und Baulinie wird zugestimmt.