Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Nach Landeswahlordnung erhalten Beisitzer und Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld. Über die Höhe entscheidet die Gemeinde. Bei der letzten Landtags- und Bezirkstagswahl 2018 wurden hierfür 40 Euro festgelegt. Ebenso bei der Bundestagswahl 2021.

 

Der vom Gemeinderat festgesetzte Betrag wird bei Anmeldung der Kostenerstattung laut Schreiben des Bay. Staatsministeriums vom 10.05.2023 bis zu einer maximalen Höhe von 50,00 Euro ersetzt. 


Beschluss:

 

Für die Landtags- und Bezirkstagswahl am 08.10.2023 erhalten die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld von 50,00 Euro.