Sitzung: Marktgemeinderat Neubrunn Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2
Gemeinderat Horst
Hoffmann erscheint zur Sitzung.
Sachverhalt:
Mit der Thematik hat sich
der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 03.05.2023 bereits befasst.
Es wurde der Beschluss
gefasst:
„Der Marktgemeinderat nimmt
wie folgt Stellung:
Der Zielabweichung wird
wegen Nichtbeachtung des Kongruenzgebotes und der bestehenden Nähe zum Markt in
Neubrunn nicht zugestimmt.“
Der Gemeinderat der Gemeinde
Werbach hat am 08. November 2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von §13a
BauGB beschlossen, für den Ortsteil Wenkheim eine Bebauungsplanänderung mit
Satzung durchzuführen. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwände wurden
behandelt. Im Anschluss wurde das Zielabweichungsverfahren beim
Regierungspräsidium Stuttgart durchgeführt, das seine Stellungnahme in den
Unterlagen am 28.06.2023 mitteilte. Auf Grund der geringfügigen Änderungen wird
der Entwurf erneut im verkürzten Verfahren ausgelegt. Die Unterlagen hierzu
sind unter https://www.werbach.de/Bauleitplanung.html einzusehen und standen
den Räten im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung. Gemäß § 4 Abs. 2, sowie §4a
Abs. 3 BauGB wird der Markt Neubrunn am Verfahren beteiligt.
Hervorzuheben sind den Markt
Neubrunn betreffend Seite 8 des Bescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart
vom 28.06.2023 sowie Seite 11 der Abwägungstabelle.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt erneut
wie folgt Stellung:
Der Zielabweichung wird
wegen Nichtbeachtung des Kongruenzgebotes und der bestehenden Nähe zum Markt in
Neubrunn nicht zugestimmt.