Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Gemeinderat Horst Hoffmann erscheint zur Sitzung.

 

 

Sachverhalt:

 

Mit der Thematik hat sich der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 03.05.2023 bereits befasst.

 

Es wurde der Beschluss gefasst:

„Der Marktgemeinderat nimmt wie folgt Stellung:

Der Zielabweichung wird wegen Nichtbeachtung des Kongruenzgebotes und der bestehenden Nähe zum Markt in Neubrunn nicht zugestimmt.“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Werbach hat am 08. November 2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von §13a BauGB beschlossen, für den Ortsteil Wenkheim eine Bebauungsplanänderung mit Satzung durchzuführen. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwände wurden behandelt. Im Anschluss wurde das Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Stuttgart durchgeführt, das seine Stellungnahme in den Unterlagen am 28.06.2023 mitteilte. Auf Grund der geringfügigen Änderungen wird der Entwurf erneut im verkürzten Verfahren ausgelegt. Die Unterlagen hierzu sind unter https://www.werbach.de/Bauleitplanung.html einzusehen und standen den Räten im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung. Gemäß § 4 Abs. 2, sowie §4a Abs. 3 BauGB wird der Markt Neubrunn am Verfahren beteiligt.

 

Hervorzuheben sind den Markt Neubrunn betreffend Seite 8 des Bescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 28.06.2023 sowie Seite 11 der Abwägungstabelle.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt erneut wie folgt Stellung:

 

Der Zielabweichung wird wegen Nichtbeachtung des Kongruenzgebotes und der bestehenden Nähe zum Markt in Neubrunn nicht zugestimmt.