Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 14.06.2023 wurde in der heutigen Sitzung bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen.

 

Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung für 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt und gleichzeitig die Entlastung beschlossen:

 

Jahresrechnung 2022

 

1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

Einnahmen

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.436.804,05

1.756.753,81

6.193.557,86

1.2 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

0,00

1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr

-

0,00

0,00

0,00

1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

519,00

0,00

519,00

1.5 Bereinigte Soll-Einnahmen

=

4.436.285,05

1.756.753,81

6.193.038,86

Ausgaben

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.436.285,05

1.756.753,81

6.193.038,86

1.7 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

0,00

1.8 Abgänge auf Haushaltsreste

-

0,00

0,00

0,00

1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.10 Bereinigte Soll-Ausgaben

=

4.436.285,05

1.756.753,81

6.193.038,86

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

2.1        Unerledigte Vorschüsse                                                                                       403,75 €

2.2        Unerledigte Verwahrgelder                                                                         1.589.811,23 €

 

3. Stand des Vermögens und der Schulden

 

Stand zu Beginn des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres

 

3.1 Vermögen

 

 

 

 

3.2 Schulden

1.023.520,94

700.000,00

113.872,50

1.609.648,44

 


Beschluss:

 

Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung für 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den vorgelegten / vorgetragenen Ergebnissen festgestellt und gleichzeitig die Entlastung beschlossen.

 

Der 1. Bürgermeister Heiko Menig hat wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.