Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Markt Neubrunn wird als Eigentümer der benachbarten Flächen FlNr. 15946 und 16459 zum Antrag auf Erstaufforstungserlaubnis auf Teilflächen der FlNr. 17149, 17155 und 17156 Gem. Neubrunn gehört.


Beschluss:

 

Es werden keine Einwendungen erhoben.