Gemeinderätin Elisabeth Rieck erscheint zur Sitzung.

 

 

Sachverhalt:

 

Bereits in der Sitzung vom 03.05.2022 befasste man sich mit der Thematik Freiflächen-PV-Anlage. Damals hatte die Ranft-Gruppe angefragt, ob die jetzige Fläche „Süd“ realisierbar wäre. Der Marktgemeinderat sprach sich dafür aus, dass bei der Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung, dieses Projekt realisierbar sei. Somit führte die Ranft-Gruppe weitere Planungen und Untersuchungen durch.

 

Im Frühjahr 2023 trat die Ranft-Gruppe erneut an den Markt Neubrunn heran und teilte mit, dass sie das Projekt der Freiflächen-PV-Anlage immer noch verfolgt, allerdings aufgrund des Einspeisepunktes und der damit verbundenen Kosten, aus wirtschaftlichen Gründen eine größere Anlage geplant werden muss.

 

Hierzu gab es die ersten Informationen bei der Arbeitstagung und in der Sitzung am 19.04.2023. In dieser Sitzung wurde das Projekt mehrheitlich abgelehnt. Im Nachhinein wurde in der Öffentlichkeit diskutiert, dass wohl nicht alle Informationen zum Projekt vorlagen und deshalb so entschieden wurde.

Um ein Informationsdefizit auszuschließen, wurde die Ranft-Gruppe gebeten, ihr Projekt nochmals in öffentlicher Sitzung am 27.06.2023 vorzustellen.

 

Die Ranft-Gruppe bittet nun nochmals um Diskussion im Marktgemeinderat und um erneute Entscheidung aufgrund der jetzt vorliegenden Informationen.

 

Auf die bisherigen Ausführungen in der Arbeitstagung sowie die Vorstellung des Projektes durch den Projektträger und die Diskussionen in den Gemeinderatssitzungen wird verwiesen.

 

Zusammengefasst ergeben sich folgende Daten:

 

-       Es sollen zwei Anlagen entstehen. Anlage Süd Richtung Altertheim, mit einer landwirtschaftlichen Fläche von ca. 16,9 ha und einer Modulleistung von geplanten 19.898 kWp und Anlage Nord Richtung Helmstadt / Holzkirchhausen mit einer landwirtschaftlichen Fläche von ca. 15,6 ha und einer Modulleistung von geplanten 18.350 kWp.

-       Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplans und die Erstellung eines Bebauungsplans trägt der Projektträger.

-       Gemeindebeteiligung gemäß EEG §6 von 0,2 ct/kWh. Bei einem angenommenen spezifischen Ertrag von 1.000 kWh/kWp erfolgt im 1, Betriebsjahr eine Zahlung von ca. 76.500,- €.

-       Der Sitz des Betreibers wäre Neubrunn, daher ist auch die Gewerbesteuer in Neubrunn zu zahlen.

-       Eine Bürgerbeteiligung ist machbar. Art und Form ist im weiteren Projektfortgang gemeinsam zu besprechen und festzulegen.

-       Es ergibt sich eine ökologische Mehrfachnutzung und Aufwertung der Flächen, z.B. durch Schafbeweidung, Bienenweide, mobile Hühnerställe, usw.