Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Beschreibung des Vorhabens:            Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Halle für Legehennen auf der Flur Nr. 19388, 97277 Neubrunn, Gemarkung Neubrunn

 

Ort:                                                      Fl.Nr. 19388, Gem. Neubrunn

 

 

Unterlagen vom:                                 08.05.2023                 

 

Eingang der Unterlagen am:               13.05.2023

 

Das Baugrundstück liegt:        X im Außenbereich

                                                O im Innenbereich nach § 34 BauGB

O im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans

 

 

Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar:      -

Nachbarunterschriften vollständig:                                                                 ja

Erschließung gesichert:                                                                                  siehe unten

Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen:      nein

 

 

 

Weitere Hinweise:

 

Auf die GR-Sitzung vom 06.10.2021 wird insb. zwecks Erschließung Bezug genommen.

 

Vorbescheid wurde erteilt mit Az: FB22-602-V-2021-80


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.