Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Beschreibung des Vorhabens:            Anbau eines Kaltwintergartens an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus

 

Ort:                                                      Fl.Nr. 329/18, Gem. Böttigheim

 

Unterlagen vom:                                 16.10.2023

 

Eingang der Unterlagen am:               23.10.2023

 

Das Baugrundstück liegt:        O im Außenbereich

                                                O im Innenbereich nach § 34 BauGB

X im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans:

    „Wertheimer Ring“

 

 

Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar:      ja

Nachbarunterschriften vollständig:                                                                 ja

Erschließung gesichert:                                                                                  ja

Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen:      nein

 

 

 

Weitere Hinweise:

 

Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (textl. Festsetzung: Punkt 10.) Unzulässige Anlagen …“Gebäude in Leichtbauweise“ wird wie folgt begründet:

 

„-Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung werden nicht berührt

-Die Durchführung des Bebauungsplans würde zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen

 

Aufgrund der vereinfachten Bauweise des Kaltwintergartens in Form von Fertigteilen wird die Festsetzung des Bebauungsplanes mit der Aussage der Leichtbauweise nicht erfüllt. Die nachbarschaftlichen Interessen bleiben gewahrt und das Gebäude fügt sich weiterhin städtebaulich in die Umgebung ein.“


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, dem Antrag auf Befreiung wird zugestimmt.