Sitzung: Marktgemeinderat Neubrunn Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
Beschreibung des Vorhabens: Anbau
eines Kaltwintergartens an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus
Ort: Fl.Nr.
329/18, Gem. Böttigheim
Unterlagen vom: 16.10.2023
Eingang der Unterlagen am: 23.10.2023
Das Baugrundstück liegt: O im Außenbereich
O
im Innenbereich nach § 34 BauGB
X im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans:
„Wertheimer Ring“
Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus
städtebaulicher Sicht vertretbar: ja
Nachbarunterschriften
vollständig: ja
Erschließung gesichert: ja
Gesichtspunkte, die der Erteilung
des Einvernehmens entgegenstehen: nein
Weitere Hinweise:
Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (textl. Festsetzung: Punkt 10.) Unzulässige Anlagen …“Gebäude in Leichtbauweise“ wird wie folgt begründet:
„-Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der
Planung werden nicht berührt
-Die Durchführung des Bebauungsplans würde zu einer offenbar nicht
beabsichtigten Härte führen
Aufgrund der vereinfachten Bauweise des Kaltwintergartens in Form von
Fertigteilen wird die Festsetzung des Bebauungsplanes mit der Aussage der
Leichtbauweise nicht erfüllt. Die nachbarschaftlichen Interessen bleiben
gewahrt und das Gebäude fügt sich weiterhin städtebaulich in die Umgebung ein.“
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, dem Antrag auf Befreiung wird zugestimmt.