Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Markt Helmstadt hat in der Sitzung vom 18.10.2023 die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans „Gewerbegebiet nördlich der Würzburger Straße“ – 1. Änderung, Erweiterung und Teilaufhebung beschlossen.

 

Die Unterlagen stehen auf der Homepage des Marktes Helmstadt:

(https://www.helmstadt-ufr.de/wirtschaft-bauen/auslegungen/gewerbegebiet-noerdlich-der-wuerzburger-strasse)

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen werden. 

 

 

Anlass und Ziel des Bebauungsplans

 

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet nördlich der Würzburger Straße“ ist seit 2004 rechtskräftig, wurde aber bisher mangels konkreter Anfragen nicht umgesetzt. Daher wurde auch die erforderliche Anbindung an die Kreisstraße WÜ 31, die bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan gesichert ist, noch nicht realisiert.

 

Mittlerweile gibt es aber konkretere Anfragen nach gewerblichen Flächen und auch einen konkreten Ansiedlungswunsch des Sanitär- und Haustechnik-Unternehmens Richter + Frenzel für ein Auslieferungswerk mit einem Flächenbedarf von ca. 5 ha.

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan ist auf Grundstückgrößen zwischen 0,2 und 1,5 ha ausgelegt. Daher ist für das Auslieferungswerk eine Anpassung des Flächenzuschnitts der Baugrundstücke und eine grundlegende Überarbeitung der Erschließung innerhalb des Gewerbegebietes erforderlich. Zudem sollen im Osten weitere Grundstücke hinzugezogen werden, um die erforderliche Fläche für das Auslieferungswerk bereitstellen zu können.

 

Auch Flächen für die Regenwasserbewirtschaftung südlich der Kreisstraße WÜ 31 sollen in den Geltungsbereich einbezogen werden.

 

Um die Flächeninanspruchnahme und die Überbauung zu begrenzen, sollen zwei Grundstücke im Westen des ursprünglichen Geltungsbereiches, die auf absehbare Zeit nicht für gewerbliche Nutzungen zur Verfügung stehen werden, im Zuge der Änderung aus dem Geltungsbereich entnommen werden (Teilaufhebung).

 

Ziel der Bebauungsplanänderung und -erweiterung ist, einen nachfragegerechten Gewerbestandort zu entwickeln, der aufgrund seiner Lagegunst möglichst konfliktarm genutzt werden kann. Insbesondere für Logistiknutzungen ist der Standort aufgrund der Autobahnnähe gut geeignet. Der Verkehr kann konfliktarm abgewickelt werden, weil durch Transportfahrten keine Siedlungsgebiete beeinträchtigt werden, da diese westlich des Geltungsbereiches und in entgegengesetzter Richtung zur Autobahn liegen.

 

Die Zufahrt zum Gewerbegebiet erfolgt über die mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan von 2004 genehmigte Anbindung an die Kreisstraße WÜ 31 mit einer Linksabbiegespur. Das Staatliche Bauamt Würzburg plant die Sanierung der Kreisstraße, im Zuge dessen soll die Umsetzung der Einmündung einschließlich der erforderlichen Linksabbiegespur realisiert werden.


Beschluss:

 

Es werden keine Anregungen und Änderungsvorschläge vorgetragen.