Sitzung: Marktgemeinderat Neubrunn Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Markt Helmstadt hat in der Sitzung vom 18.10.2023 die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans „Gewerbegebiet nördlich der Würzburger Straße“ – 1. Änderung, Erweiterung und Teilaufhebung beschlossen.
Die Unterlagen stehen auf der Homepage des Marktes
Helmstadt:
(https://www.helmstadt-ufr.de/wirtschaft-bauen/auslegungen/gewerbegebiet-noerdlich-der-wuerzburger-strasse)
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen werden.
Anlass und Ziel des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet nördlich der Würzburger Straße“ ist
seit 2004 rechtskräftig, wurde aber bisher mangels konkreter Anfragen nicht
umgesetzt. Daher wurde auch die erforderliche Anbindung an die Kreisstraße WÜ
31, die bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan gesichert ist, noch
nicht realisiert.
Mittlerweile gibt es aber konkretere Anfragen nach gewerblichen Flächen
und auch einen konkreten Ansiedlungswunsch des Sanitär- und
Haustechnik-Unternehmens Richter + Frenzel für ein Auslieferungswerk mit einem
Flächenbedarf von ca. 5 ha.
Der rechtskräftige Bebauungsplan ist auf Grundstückgrößen zwischen 0,2
und 1,5 ha ausgelegt. Daher ist für das Auslieferungswerk eine Anpassung des
Flächenzuschnitts der Baugrundstücke und eine grundlegende Überarbeitung der
Erschließung innerhalb des Gewerbegebietes erforderlich. Zudem sollen im Osten
weitere Grundstücke hinzugezogen werden, um die erforderliche Fläche für das
Auslieferungswerk bereitstellen zu können.
Auch Flächen für die Regenwasserbewirtschaftung südlich der Kreisstraße
WÜ 31 sollen in den Geltungsbereich einbezogen werden.
Um die Flächeninanspruchnahme und die Überbauung zu begrenzen, sollen
zwei Grundstücke im Westen des ursprünglichen Geltungsbereiches, die auf
absehbare Zeit nicht für gewerbliche Nutzungen zur Verfügung stehen werden, im
Zuge der Änderung aus dem Geltungsbereich entnommen werden (Teilaufhebung).
Ziel der Bebauungsplanänderung und -erweiterung ist, einen
nachfragegerechten Gewerbestandort zu entwickeln, der aufgrund seiner Lagegunst
möglichst konfliktarm genutzt werden kann. Insbesondere für Logistiknutzungen
ist der Standort aufgrund der Autobahnnähe gut geeignet. Der Verkehr kann
konfliktarm abgewickelt werden, weil durch Transportfahrten keine
Siedlungsgebiete beeinträchtigt werden, da diese westlich des Geltungsbereiches
und in entgegengesetzter Richtung zur Autobahn liegen.
Die Zufahrt zum Gewerbegebiet erfolgt über die mit dem rechtskräftigen
Bebauungsplan von 2004 genehmigte Anbindung an die Kreisstraße WÜ 31 mit einer
Linksabbiegespur. Das Staatliche Bauamt Würzburg plant die Sanierung der
Kreisstraße, im Zuge dessen soll die Umsetzung der Einmündung einschließlich
der erforderlichen Linksabbiegespur realisiert werden.
Beschluss:
Es werden keine Anregungen und Änderungsvorschläge vorgetragen.