Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bei der letzten Jahreshauptversammlung des VDK-Ortsverbandes Neubrunn-Böttigheim wurde auf fehlende Behindertenparkplätze an den kommunalen Objekten des Marktes Neubrunn hingewiesen.

 

Für öffentlich zugängliche Gebäude gilt die DIN 18040-1:

PKW-Stellplätze, die für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden, sind entsprechend zu kennzeichnen und sollten in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet sein. Sie müssen mindestens 350 cm breit und mindestens 500 cm lang sein.

 

Dies betrifft die beiden Rathäuser sowie die Turnhalle in Neubrunn.

 

Ist es eine Versammlungsstätte nach VStättV (ab 200 Personen), dann gilt:

 

Die Zahl der notwendigen Stellplätze für die Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderung muss mindestens der Hälfte der Zahl der nach § 10 Abs. 7 erforderlichen Besucherplätze entsprechen. Auf diese Stellplätze ist dauerhaft und leicht erkennbar hinzuweisen.

 

§ 10 sagt wiederum:

In Versammlungsräumen müssen für Rollstuhlbenutzer mindestens 1 v.H. der Besucherplätze, mindestens jedoch 2 Plätze auf ebenen Standflächen vorhanden sein.

 

Dies betrifft die Festhalle Neubrunn und die Frankenlandhalle Böttigheim.

 

Es sollte festgelegt werden, wie viele Parkplätze für Menschen mit Behinderung an den jeweiligen Objekten ausgewiesen werden und an welcher Stelle.


Beschluss:

 

An den gemeindlichen Objekten werden Parkplätze für Menschen mit Behinderung ausgewiesen:

-       am Rathaus Neubrunn 1 Parkplatz im Hof

-       am Rathaus Böttigheim 1 Parkplatz vor Rathaus, Eingang in der Frankenlandstraße

-       an der Turnhalle Neubrunn 1 Parkplatz an der Schrägaufstellung

-       an der Frankenlandhalle Böttigheim 2 Parkplätze direkt vor dem Eingangsbereich (Richtung Straße)

-       an der Festhalle Neubrunn sollen bei Nutzung durch den jeweiligen Veranstalter 3 Parkplätze eingerichtet werden