Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bundeskabinett hat am 16.08.2023 den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Da Gesetz soll zum 01.01.2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.

 

Die Bundesländer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe des Bundesgesetzes erstellt werden:

-Kommunen > 100.000 EW bis 30.06.2026

-Kommunen < 100.000 EW bis 30.06.2028

-Länder können für bestehende Gemeindegebiete mit weniger als 10.000 EW ein vereinfachtes Verfahren vorsehen und die interkommunale Ausarbeiten ermöglichen.

 

Dabei gibt das Bundesgesetz ein Mindestmaß an die kommunale Wärmeplanung vor. Den Ländern steht es frei, die Landesgesetzgebung über das Bundesgesetz hinaus zu verschärfen. Diese Rechtsgrundlage gibt es in Bayern im bisherigen Klimaschutzgesetz bisher noch nicht.

 

Die kommunale Wärmeplanung ist zunächst als Konzept zu sehen, in welcher quartiersbezogen verschiedene Möglichkeiten für eine klimaneutrale Wärmeversorgung geprüft werden.

 

Über die Kommunalrichtlinie des Bundes ist bis Ende 2023 die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis zu 90 % förderfähig.


Beschluss:

 

Der Förderantrag über die Kommunalrichtlinie wird gestellt, einer Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung wird zugestimmt.