Mit Schreiben vom 18.12.2023 ordnet das Landratsamt Würzburg gegenüber dem Markt Neubrunn an:

 

Der Markt Neubrunn wird verpflichtet, die drei auf den Grundstücken Fl.Nrn. 527, 528, 1833 und 2277 der Gemarkung Böttigheim errichteten überdachten Sitzgruppen aus Holz bis spätestens 4 Monate nach Unanfechtbarkeit dieses Bescheides vollständig (incl. Fundamente) zu beseitigen und damit den früheren Zustand der betroffenen Flächen wiederherzustellen.

 

Der Rückbau der Sitzgruppen sowie die Beseitigung und der Abtransport der Baustoffe hat so zu erfolgen, dass Schädigungen des Naturschutzgebietes ausgeschlossen werden.