Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Auf die GR-Sitzung vom 15.11.2023, in der dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde, wird verwiesen.

 

Der geplante Wintergarten hat ein Pultdach mit einer Dachneigung von 6,4Grad und weicht in der Farbe von der zu verwendenden Dacheindeckung ab.

 

Bezüglich des Bauvorhabens wird die Befreiung von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplans wie folgt beantragt (die Notwendigkeit ergibt sich aus einer Mitteilung des LRA WÜ):

 

 

 

textl. Festsetzung: Punkt 5.) Farbe der Dacheindeckung

zulässig sind Dacheindeckungen in den Farbspektren naturrot bis braun.

 

Begründung:

Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

Die Durchführung des Bebauungsplans würde zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen.

 

Die Befreiung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar:

Befreiung: Aufgrund der Bauweise des Kaltwintergartens in Form von Fertigteilen Alu-Glas kann diese Farbe der Dacheindeckung nicht eingehalten werden. Farblich passt sich der Kaltwintergarten dem Bestandsgebäude an.

Die nachbarschaftlichen Interessen bleiben derweil gewahrt und das Gebäude fügt sich weiterhin

städtebaulich in die Umgebung ein.

 

 

 

textl. Festsetzung: Punkt 4.) Dachform u. 7.) Dachneigung

Sattel- und Walmdächer sind bei eingeschoßiger Bauweise 35°-50° zulässig

 

Begründung:

Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

Die Durchführung des Bebauungsplans würde zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen.

 

Die Befreiung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar:

Befreiung: Der geplante Kaltwintergarten besitzt ein Pultdach mit einer Dachneigung von 6,4°.

Die nachbarschaftlichen Interessen bleiben derweil gewahrt und das Gebäude fügt sich weiterhin

städtebaulich in die Umgebung ein.


Beschluss:

 

Den Befreiungen bezüglich der Dachform/Dachneigung und der Art/Farbe der Dacheindeckung wird zugestimmt.