Sitzung: Marktgemeinderat Neubrunn Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Auf
die GR-Sitzung vom 15.11.2023, in der dem Bauvorhaben das gemeindliche
Einvernehmen erteilt wurde, wird verwiesen.
Der
geplante Wintergarten hat ein Pultdach mit einer Dachneigung von 6,4Grad und
weicht in der Farbe von der zu verwendenden Dacheindeckung ab.
Bezüglich
des Bauvorhabens wird die Befreiung von folgenden Festsetzungen des
Bebauungsplans wie folgt beantragt (die Notwendigkeit ergibt sich aus einer
Mitteilung des LRA WÜ):
textl. Festsetzung: Punkt 5.) Farbe der Dacheindeckung
zulässig sind Dacheindeckungen in den Farbspektren naturrot bis braun.
Begründung:
Die
Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung werden
nicht berührt.
Die Durchführung des Bebauungsplans würde zu
einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen.
Die Befreiung ist auch unter Würdigung
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar:
Befreiung: Aufgrund der Bauweise des Kaltwintergartens in Form von
Fertigteilen Alu-Glas kann diese Farbe der Dacheindeckung nicht eingehalten
werden. Farblich passt sich der Kaltwintergarten dem Bestandsgebäude an.
Die nachbarschaftlichen Interessen bleiben derweil gewahrt und das
Gebäude fügt sich weiterhin
städtebaulich in die Umgebung ein.
textl. Festsetzung: Punkt 4.) Dachform u. 7.) Dachneigung
Sattel- und Walmdächer sind bei eingeschoßiger Bauweise 35°-50° zulässig
Begründung:
Die
Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung werden
nicht berührt.
Die
Durchführung des Bebauungsplans würde zu einer offenbar nicht beabsichtigten
Härte führen.
Die Befreiung ist auch unter Würdigung
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar:
Befreiung: Der geplante Kaltwintergarten besitzt ein Pultdach mit einer
Dachneigung von 6,4°.
Die nachbarschaftlichen Interessen bleiben derweil gewahrt und das
Gebäude fügt sich weiterhin
städtebaulich in die Umgebung ein.
Beschluss:
Den Befreiungen bezüglich der Dachform/Dachneigung und der Art/Farbe der Dacheindeckung wird zugestimmt.