Sitzung: Marktgemeinderat Neubrunn Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Beschreibung des Vorhabens: Ausbau eines bestehenden Dachgeschosses mit Einbau einer neuen Dachgaube
Ort: Fl.Nr.
3166/1, Gem. Neubrunn
Unterlagen vom: 13.11.2023
Eingang der Unterlagen am: 19.12.2023
Das Baugrundstück liegt: O im Außenbereich
O
im Innenbereich nach § 34 BauGB
X im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans
An der Wenkheimer Straße (WA)
Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus
städtebaulicher Sicht vertretbar: ja
Nachbarunterschriften
vollständig: ja
Erschließung gesichert: ja
Gesichtspunkte, die der Erteilung
des Einvernehmens entgegenstehen: nein
Weitere Hinweise:
Die notwendigen Befreiungen werden wie folgt beantragt und begründet:
- In meinem Bauantrag ist eine
straßenseitige Flachdachgaube vorgesehen. Im Bebauungs-Plan II „An der
Wenkheimer Straße“ sind keine Flachdächer erlaubt.
Ich bitte Sie um entsprechende Befreiung.
- Die BayBO 1962 schreibt vor, dass
Aufenthaltsräume nur in einem Vollgeschoss erlaubt sind. Das Dachgeschoss
ist aufgrund des gültigen Be.-planes von 1963 kein Vollgeschoss.
Es wird in diesem Bauantrag nachgewiesen,
dass die beiden neuen Aufenthaltsräume (Wohnen und Schlafen) den Anforderungen
nach BayBO 2021 Art. 45 Abs. 3 entsprechen.
Ich bitte Sie um entsprechende Befreiung.
Ich denke, dass durch diese beiden
Befreiungen die Grundzüge der Planung unberührt bleiben.
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.