Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Beschreibung des Vorhabens:            Ausbau eines bestehenden Dachgeschosses mit Einbau einer neuen Dachgaube

 

Ort:                                                      Fl.Nr. 3166/1, Gem. Neubrunn

 

 

Unterlagen vom:                                 13.11.2023     

 

Eingang der Unterlagen am:               19.12.2023

 

Das Baugrundstück liegt:        O im Außenbereich

                                                O im Innenbereich nach § 34 BauGB

X im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans

An der Wenkheimer Straße (WA)

 

 

Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar:      ja

Nachbarunterschriften vollständig:                                                                 ja

Erschließung gesichert:                                                                                  ja

Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen:      nein

 

 

Weitere Hinweise:

 

Die notwendigen Befreiungen werden wie folgt beantragt und begründet:

 

  1. In meinem Bauantrag ist eine straßenseitige Flachdachgaube vorgesehen. Im Bebauungs-Plan II „An der Wenkheimer Straße“ sind keine Flachdächer erlaubt.

Ich bitte Sie um entsprechende Befreiung.

 

  1. Die BayBO 1962 schreibt vor, dass Aufenthaltsräume nur in einem Vollgeschoss erlaubt sind. Das Dachgeschoss ist aufgrund des gültigen Be.-planes von 1963 kein Vollgeschoss.

Es wird in diesem Bauantrag nachgewiesen, dass die beiden neuen Aufenthaltsräume (Wohnen und Schlafen) den Anforderungen nach BayBO 2021 Art. 45 Abs. 3 entsprechen.

Ich bitte Sie um entsprechende Befreiung.

 

Ich denke, dass durch diese beiden Befreiungen die Grundzüge der Planung unberührt bleiben.

 

 


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.