Sitzung: Marktgemeinderat Neubrunn Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: vertagt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Beschreibung des Vorhabens: Neubau einer Doppelgarage
Ort: Fl.Nr.
3148/5, Gem. Neubrunn
Unterlagen vom: 08.11.2023
Eingang der Unterlagen Gde. am: 11.01.2024
Das Baugrundstück liegt: O
im Außenbereich
O
im Innenbereich nach § 34 BauGB
X im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans
Kirchenberg, WA-Gebiet
Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht
vertretbar: ja
Nachbarunterschriften vollständig: nein
Erschließung gesichert: ja
Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens
entgegenstehen: nein
Weitere Hinweise:
Die notwendige Befreiung wird wie folgt beantragt und begründet:
Hiermit wird folgende Befreiung von den Punkten 4.1 und 4.3 des B-Plans
sowie § 2 der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung beantragt.
Auf Grund der Hanglage und der begrenzten Grundstücksfläche bei
gleichzeitiger Vorgabe mindestens 3 Stellplätze zu errichten, ist der abstand
zu der Verkehrsfläche mit der Garage nicht einzuhalten. Da die Sicht auf die
Verkehrsfläche durch den geplanten Garagenbau nicht eingeschränkt ist bitten
wir um die Befreiung von den oben genannten Punkten.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird wegen Beschlussunfähigkeit vertagt (Erster Bürgermeister Heiko Menig ist nach Art. 49 GO persönlich beteiligt).