Beschluss: vertagt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Beschreibung des Vorhabens:            Neubau einer Doppelgarage

 

Ort:                                                      Fl.Nr. 3148/5, Gem. Neubrunn

 

 

Unterlagen vom:                                 08.11.2023     

 

Eingang der Unterlagen Gde. am:      11.01.2024

 

Das Baugrundstück liegt:        O im Außenbereich

                                                O im Innenbereich nach § 34 BauGB

X im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans

Kirchenberg, WA-Gebiet

 

 

Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar:      ja

Nachbarunterschriften vollständig:                                                                 nein

Erschließung gesichert:                                                                                  ja

Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens entgegenstehen:      nein

 

 

Weitere Hinweise:

 

Die notwendige Befreiung wird wie folgt beantragt und begründet:

 

Hiermit wird folgende Befreiung von den Punkten 4.1 und 4.3 des B-Plans sowie § 2 der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung beantragt.

 

Auf Grund der Hanglage und der begrenzten Grundstücksfläche bei gleichzeitiger Vorgabe mindestens 3 Stellplätze zu errichten, ist der abstand zu der Verkehrsfläche mit der Garage nicht einzuhalten. Da die Sicht auf die Verkehrsfläche durch den geplanten Garagenbau nicht eingeschränkt ist bitten wir um die Befreiung von den oben genannten Punkten.

 


Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird wegen Beschlussunfähigkeit vertagt (Erster Bürgermeister Heiko Menig ist nach Art. 49 GO persönlich beteiligt).